Kindergarten Langenbach:Aus der Not geboren

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Dem Langenbacher Gemeinderat ist die Entscheidung nicht leicht gefallen, am Ende beschloss er in der Sitzung am Dienstag dann aber doch, dass der Besuch des Kindergartens künftig um fünf Euro pro Stunde teurer wird. (Foto: Lukas Barth)

Die Langenbacher Kindertagesstätten stehen in den roten Zahlen. Deshalb hat der Gemeinderat eine Erhöhung der Gebühren beschlossen. Einschneidend ist diese bei den Geschwisterrabatten, die deutlich niedriger ausfallen

Von KarlheinZ Jessensky, Langenbach

Welches politische Gremium entscheidet sich in einem Wahljahr schon gern für Gebührenerhöhungen? Dem Langenbacher Gemeinderat fiel die Entscheidung für eine Kostenerhöhung in den Kindertageseinrichtungen nicht leicht. Sie ist aus der Not geboren, denn die beiden Kindergärten Mooshäusl und Hummelnest sind in den roten Zahlen. Die Erhöhung der Stundensätze um jeweils fünf Euro zum 1. September in diesem und im nächsten Jahr ging noch reibungslos durch, bei den Rabatten für Geschwisterkinder erhitzten sich aber die Gemüter. Das wird deutlich teurer.

Bürgermeisterin Susanne Hoyer war die ganze öffentliche Kindergartendebatte sichtlich unangenehm. Vor einem Jahr hatte das Gremium das Thema bereits auf der Tagesordnung und war schließlich so verblieben, zunächst nicht-öffentlich zu beraten. Inzwischen ist aber zu viel Zeit ins Land gegangen, und im Herbst müssen sowohl die Satzung über die Kindertageseinrichtungen als auch die zugehörige Gebührensatzung erlassen sein. Für eine nicht-öffentliche Behandlung sprach sich nur CSU-Gemeinderat Korbinian Huber aus, der um die Ungezwungenheit der Debatte besorgt war. Die Rathauschefin betonte mehrmals, dass es sich bei den Tischvorlagen lediglich um Vorschläge der Rathausverwaltung handle, entschieden sei noch nichts. An und für sich eine Selbstverständlichkeit, weil bei jedem Beschlussvorschlag das Votum des Gremiums entscheidend ist. Es zeigt aber doch die Brisanz des Themas.

Noch dazu war Grünen-Gemeinderätin Verena Juranowitsch vor ein paar Tagen mit einer Pressemitteilung vorgeprescht, in der sie sich aus sozialen Gründen für die Beibehaltung der bisherigen Geschwisterregelung aussprach. Juranowitschs Erklärung wertete der Gemeinderat in der Sitzung als Antrag, der aber mit 10:4 Stimmen abgelehnt wurde.

Die bisherige Geschwisterregelung sucht ihresgleichen im Landkreis: Für das zweite Kind in der gleichen Tageseinrichtung sind nur 50 Prozent der Betreuungsgebühr fällig, das dritte Kind ist frei. Neu ist nun, dass die Eltern für die weiteren Kinder jeweils um ein Drittel weniger bezahlen, erst das vierte Kind ist frei. Im Landkreisschnitt gehören die Langenbacher Kindertageseinrichtungen zu den günstigsten.

Übrigens wird auch der katholische Pfarrkindergarten Arche Noah in Langenbach die neuen Satzungen anwenden. Fakt ist jedenfalls, dass allein die Personalkosten seit dem Jahr 2014 um 13,75 Prozent gestiegen sind und die letzte Anpassung der Gebühren im Jahr 2013 erfolgte. "Wir machen hohe Defizite und sind auch mit den neuen Regelungen noch sehr großzügig", betonte Hoyer. Die Gebühren pro Buchungszeit werden von September an um fünf Euro erhöht, im nächsten Jahr noch einmal. Beispielsweise sind bei einer Betreuungszeit von vier Stunden am Tag nicht mehr 77, sondern 82 Euro fällig und von September 2018 an dann 87 Euro im Monat.

Mit 9:5 Stimmen wurde die neue Gebührensatzung beschlossen. In dem einhelligen Bewusstsein, dass Kindertagesstätten eigentlich gebührenfrei sein müssten wie Schulen und dass dies in absehbarer Zeit auch so kommen werde - allerdings nicht nur auf dem Rücken der Gemeinden. Mehr als 70 Minuten verbiss man sich zuvor in die neue Satzung. Sie wurde modernisiert, wie Susanne Hoyer meinte, und vor allen redaktionell redigiert. Geändert gegenüber der bisherigen Satzung wurden jedoch Aufnahmeregeln und Dringlichkeitsstufen.

Da ließ sich trefflich streiten, was eine Berufstätigkeit beider Eltern sei oder eine "besondere Notlage". Letzteres wird jetzt als Kann-Bestimmung aufgeführt, Priorität haben Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig werden. An sechster und letzter Stelle rangieren "Kinder, die im Interesse einer sozialen Integration der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung bedürfen".

Eine Abmeldung der Mädchen und Buben ist nur zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zulässig, zwei Monate vor dem Ende des Kindergartenjahres nur zu dessen Ende. Nicht also, weil das Wetter im Juli besonders schön ist und zu einem Familienausflug einlädt. Die Satzung wurde am Ende einstimmig genehmigt.

© SZ vom 06.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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