In den Sommerferien:Jobben statt Faulenzen

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Arbeitsagentur und Gewerbeaufsicht geben schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen Tipps für Ferienjobs

Von SOphie vondung, Freising

Die Sommerferien stehen vor der Tür und das bedeutet nicht nur Entspannung und Freizeit, sondern für viele Schüler auch Arbeit. Denn immer mehr junge Menschen nehmen einen Ferienjob an, um ihr Taschengeld aufzubessern. Für die Jobsuche rät die Agentur für Arbeit in Freising, die Seite jobboerse.arbeitsagentur.de zu besuchen und dort gezielt nach Schüler-Jobs zu suchen. Hilfreich seien aber auch Anzeigenblätter und Aushänge, sagt die Sprecherin der Agentur, Tini Schöps. In den meisten Fällen würden die Jobs jedoch über den Freundes- und Bekanntenkreis vermittelt. Wer also einen Ferienjob sucht, sollte sich in seinem Umfeld umhören und nicht zögern, auch in Supermärkten et cetera nachzufragen, ob Aushilfen gesucht werden. Auch Praktika seien eine gute Möglichkeit, Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen. "Denn wer sich im Praktikum in einem Betrieb gut angestellt hat, hat große Chancen, dort auch einen Ferienjob oder sogar einen Ausbildungsplatz zu ergattern", so Schöps. Außerdem kann man sich bei einem E-Mail-Verteiler der Arbeitsagentur anmelden, über den Arbeitgeber Stellenanzeigen für kurzfristige Jobs verschicken. Schüler könnten jederzeit bei der Agentur für Arbeit ihr e Adresse hinterlassen, um in den Verteiler aufgenommen zu werden, erklärt Schöps. Wenn dann der erste Schritt getan ist und das Vorstellungsgespräch oder der erste Arbeitstag anstehen, solle man sich interessiert und engagiert zeigen. Außerdem dürfe man nicht schüchtern sein und solle Fragen, die aufkommen, immer gleich stellen, erklärt Tini Schöps weiter. Um sich von anderen Bewerbern abzuheben, sei es auch wichtig, sich im Vorfeld über den Betrieb zu informieren und klar zu machen, dass es einem wichtig ist, genau diesen Job zu bekommen. Auch die bayerische Gewerbeaufsicht gibt Tipps, was Jugendliche bei der Jobsuche beachten müssen: Schulpflichtige Kinder und Jugendliche von 13 Jahren an dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Eltern zwei Stunden täglich leichte Arbeiten wie Babysitten ausüben. Ferienjobs dürfen Jugendliche erst von 15 Jahren an annehmen. Diese dürfen maximal vier Wochen im Jahr dauern, die Arbeitszeiten sind auf den Zeitraum zwischen 6 und 20 Uhr begrenzt. Weiterhin gibt es die maximale Arbeitszeit von fünf Tagen in der Woche, acht Stunden am Tag und 40 Wochenstunden. Schüler von 15 Jahren an, die nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind (in Bayern neun Jahre), dürfen auch länger als vier Wochen arbeiten. Ferienjobs müssen dem Alter angemessen sein und dürfen die Leistungsfähigkeit der Schüler nicht überschreiten. Verboten sind Arbeiten, bei denen Jugendliche sittlichen Gefahren, Unfallgefahren oder schädlichen Einwirkungen wie Lärm et cetera ausgesetzt sind. Ebenso verboten: Fließband- und Akkordarbeiten und Tätigkeiten, die den Umgang mit starker Hitze, Kälte oder Nässe beinhalten. Jugendliche müssen durch den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert werden. Außerdem sollte er sie vor Beginn der Beschäftigung über Unfall- oder Gesundheitsgefahren in Kenntnis setzen.

© SZ vom 20.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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