Im Streit um Vorhaben in Tegernbach:Rudelzhausen akzeptiert Flüchtlingsheim

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Rechtsanwaltskanzlei sieht keinerlei Erfolgsaussichten für Klage am Verwaltungsgericht gegen Vorhaben des Landkreises. Der Bau einer Unterkunft für Russlanddeutsche aber ist rechtlich noch offen

Von Peter Becker, Rudelzhausen

Die Erfolgsaussichten sind gleich Null. Deshalb hat der Rudelzhausener Gemeinderat am Montagabend beschlossen, keinen Einspruch gegen eine Entscheidung des Freisinger Landratsamts im Zusammenhang mit der Genehmigung einer Asylbewerberunterkunft im Ortsteil Tegernbach einzulegen. Der Gemeinderat hatte zunächst sein Einverständnis verweigert, die übergeordnete Behörde indes hatte die Zustimmung der Kommune ersetzt. Das Landratsamt kommt zu der Erkenntnis, dass sich die Flüchtlingsunterkunft als soziale Einrichtung durchaus in die dörfliche Umgebung einfügt. Die von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hat den Fall geprüft. Sie verspricht sich keinerlei Erfolgsaussichten von einer Klage am Verwaltungsgericht. Für den Fall, dass ihr Rudelzhausen dennoch das Mandat übertragen wolle, lehnt sie dies ab. Antonie Hagl (CSU) und Hans Teibl (FW) plädierten dennoch für rechtliche Schritte.

Die geplante Unterkunft in Tegernbach ist derzeit noch vom Besitzer der Immobilie bewohnt. Er will dem Landratsamt sein Wohn- und Geschäftshaus für drei Jahre als Asylbewerberunterkunft zur Verfügung stellen. Die Gemeinde hatte dies zweimal abgelehnt, vor allem auch, weil in der unmittelbaren Nachbarschaft eine Unterkunft für Russlanddeutsche entstehen soll. Antonie Hagl brachte die Ängste der Bevölkerung ob dieses besonderen Umstands noch einmal auf den Punkt. "Das ist im Landkreis, in Bayern und wahrscheinlich in ganz Deutschland einmalig", betonte sie. Das berge Zündstoff. Die Leidtragenden seien die Nachbarn, deren Immobilien gewiss an Wert verlören.

"Klagen oder nicht klagen?", fragte Bürgermeister Konrad Schickaneder in die Runde. Vier Wochen hätte die Gemeinde Zeit, Widerspruch gegen den Bescheid des Landratsamts einzulegen und vor Gericht zu ziehen. Ansonsten werde die Baugenehmigung rechtskräftig. Nach Dafürhalten des Bürgermeisters verbietet sich aber nach der deutlichen Stellungnahme der Anwaltskanzlei der Rechtsweg.

Hans Neumaier (FW) setzt seine Hoffnung auf "die neue politische Situation". Damit spielte er auf das jüngst geschlossene Abkommen der Europäischen Union mit der Türkei und der Schließung der Balkanroute für Flüchtlinge an. Daraus folgert er, dass die Zahl der Asylbewerber abnehme. Dies ändert aber nach Ansicht von Schickaneder nichts daran, dass das Haus in Tegernbach nach der bewilligten Nutzungsänderung dem Landkreis für die nächsten drei Jahre zur Verfügung stehe.

Georg Gschlößl (CSU) meinte, man solle sich keine Gedanken mehr machen, wie das Flüchtlingsheim zu verhindern sei. Vielmehr sollte die Gemeinde überlegen, was zu tun sei, wenn die Asylbewerber ankämen. Schließlich solle deren Aufnahme positiv verlaufen. Schickaneder pflichtete dem bei. Er hoffe, dass die Einrichtung in Tegernbach ähnlich der im Ortsteil Kornmühle sich zum Positiven entwickle. Wichtig sei die Gründung eines Helferkreises. Dazu könne sich jeder Interessierte über die Homepage der Gemeinde anmelden.

Was das geplante Heim für Russlanddeutsche in der Nachbarschaft des Asylbewerberheims betrifft, fasste Schickaneder noch einmal die jüngsten Ereignisse zusammen. "Wichtig ist, dass wir die erste Runde gewonnen haben", kommentierte der Rudelzhausener Bürgermeister die Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts. Das hatte den genehmigten Vorbescheid des Freisinger Landratsamts aufgehoben. Diese bedeutet aber noch lange nicht, dass der Strauß mit dem Antragsteller ausgefochten ist. Ihm oder auch dem Landratsamt bleibt die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Eine andere Variante wäre, einen neuen Bauantrag zu stellen.

© SZ vom 23.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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