Im Klassenzimmer:Züchtigen ist verboten

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Pfarrer Kaspar Müller hat klar gegen das bayerische Erziehungsgesetz verstoßen. Für das Freisinger Schulamt ist der Fall jedoch erledigt.

Von Kim Björn Becker

Es waren gerade einmal fünf Worte, die am 1. Januar 1983 aus einem lange Zeit geduldeten Missstand geltendes Unrecht machten. "Körperliche Züchtigung ist nicht zulässig", diesen kurzen Satz hatte der Gesetzgeber dem Artikel 86 des bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes hinzugefügt, bevor es an jenem Neujahrstag vor gut 30 Jahren in novellierter Fassung in Kraft trat. Das Gesetz regelt praktisch alles, was mit dem bayerischen Schulwesen zu tun hat, darunter auch, welche Ordnungsmaßnahmen Lehrer gegen Schüler verhängen dürfen. Dass der Langenbacher Pfarrer Kaspar Müller mit seiner Ohrfeige gegen einen neunjährigen Jungen dagegen verstoßen hat, ist unbestritten.

Die Gesetzesnovelle von 1983 beendete eine längere "Phase der Rechtsunsicherheit", wie Henning Gießen, Sprecher des bayerischen Unterrichtsministeriums, sagt. Denn bereits seit 1974 ist ein entsprechendes Gewaltverbot in der allgemeinen Schulordnung des Freistaats festgehalten. In den neun Jahren bis zur Änderung des Gesetzes waren Ohrfeigen laut Schulordnung verboten, wurden vom Gesetz aber gebilligt. "In dieser Zeit hätten Gerichte auch zugunsten von Lehrern urteilen können", sagt Gießen. Und das geschah auch: So entschied das inzwischen aufgelöste Bayerische Oberste Landesgericht im Jahr 1979 zugunsten eines Volksschullehrers aus dem Allgäu, der im Erdkundeunterricht mehrere Ohrfeigen verteilt hatte. Die zuvor vom örtlichen Amtsgericht verhängte Geldstrafe gegen den Pädagogen hoben die Richter mit der Begründung auf, dass in Bayern durchaus ein "gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht" bestehe.

Darauf kann sich Pfarrer Müller, der vor etwa zwei Wochen in Langenbach einen Drittklässler an der dortigen Grundschule während des Religionsunterrichts geohrfeigt hatte, nicht berufen. Unmittelbar nach dem Unterricht hatte er den Vorfall der Schulleitung gemeldet und angekündigt, bis auf Weiteres keinen katholischen Religionsunterricht mehr zu erteilen. "Aus unserer Sicht ist der Fall erledigt, da er nicht mehr unterrichtet", sagte Josef Hauner, Leiter des Freisinger Schulamts, der SZ. Zugleich stellte er klar: "So etwas darf in unseren Schulen nicht vorkommen." Da der Pfarrer beim Erzbistum München und Freising beschäftigt ist, befindet das Ordinariat über die berufliche Zukunft des Geistlichen und nicht wie sonst das Schulamt. Beim Erzbistum will man sich derzeit noch nicht festlegen. Eine Sprecherin sagte, man sei "in Gesprächen mit Pfarrer Müller" und der Fall werde geprüft. Würde es sich nicht um einen Geistlichen handeln, sondern um einen beim Staat beschäftigen Lehrer, hätte dieser aber gute Chancen, weiterhin als Pädagoge tätig zu sein. "Eine einmalige Züchtigung würde kaum für eine Suspendierung ausreichen", sagte Henning Gießen vom bayerischen Unterrichtsministerium. "Es hängt natürlich vom Einzelfall ab, vermutlich würde der jeweilige Lehrer dann an eine andere Schule versetzt werden."

Sollte es im Fall von Langenbach unterschiedliche Vorstellungen von Erzbistum und Ministerium im Hinblick auf den weiteren Einsatz des Pfarrers im Schuldienst geben, würden die Differenzen in Gesprächen erörtert. Für den Einsatz von kirchlichem Personal an staatlichen Schulen besteht ein entsprechendes Konkordat, wie Ministeriumssprecher Gießen erläutert. Nach Differenzen sieht es derzeit aber nicht aus: "Das Erzbistum ist bei solchen Fällen sehr konsequent und darauf bedacht, alle Fälle auszuräumen", sagte Schulamtsleiter Josef Hauner. Die beteiligten Akteure hätten sich im Fall von Langenbach bislang "vorbildlich" verhalten.

Zahlen über züchtigende Pädagogen werden in Deutschland nicht erhoben. Für den Freistaat können weder Josef Hauner noch Ursula Walther, Sprecherin des bayerischen Elternverbands, für die vergangenen Jahre von vergleichbaren Fällen körperlicher Züchtigung berichten. Anders ist die Lage in Nordrhein-Westfalen: Dort verurteilte das Landgericht Köln Anfang des Juli eine Lehrerin, die einem Zehnjährigen eine Ohrfeige verpasst hatte, zu 200 Euro Schmerzensgeld. Die Eltern des Jungen hatten gegen die Pädagogin geklagt.

Im Fall von Langenbach hat der Vater des geohrfeigten Jungen ebenfalls angekündigt, Anzeige gegen den Pfarrer zu erstatten. Dies ist bislang aber noch nicht geschehen, wie die Polizei in Freising am Mittwoch auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung mitteilte.

© SZ vom 04.07.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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