Hinweis der Stadtverwaltung:Neues Meldegesetz ist in Kraft

Ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz hat am 1. November die bis dahin geltenden 16 Landesmeldegesetze abgelöst. Die Stadt Freising weist darauf hin, dass meldepflichtige Bürger bei der An-, Um- und Abmeldung seitdem eine schriftliche Bestätigung vorlegen müssen, mit welcher der "Wohnungsgeber", im Normalfall also der Vermieter, den Ein- oder Auszug bestätigt.

Diese Bestätigung müsse der Vermieter in schriftlicher Form entweder der meldepflichtigen Person oder der zuständigen Meldebehörde direkt aushändigen, so der Leiter des Freisinger Bürgerbüros, Michael Eberwein. Ein Mietvertrag allein reiche nicht mehr aus. Verstöße gegen das Meldegesetz könnten mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Neu ist auch, dass sich Bürger nach dem Bezug einer Wohnung innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden müssen. Bisher lag diese Frist bei nur einer Woche. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin nicht möglich. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht umgekehrt nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. Das alles gilt nur bei Zu- oder Wegzügen nach dem 1. November 2015.

Nähere Informationen zum Bundesmeldegesetz finden sich auf der Homepage der Stadt Freising: www.freising.de/rathaus/buergerbuero/aktuelles/. Hier kann auch das Wohnungsgeberformular heruntergeladen werden.

© SZ vom 06.11.2015 / vo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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