Gemeinderat stimmt zu:Reithalle und Koppeln

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Landshuter Investor plant Pferdehof bei Langenbach

Von Karlheinz Jessensky, Langenbach

Um den Umbau und die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs in Windham war es bei der Sitzung des Gemeinderats im Niederhummler Feuerwehrhaus gegangen. Mühsam kam ein Einvernehmen mit zwei Gegenstimmen zum geplanten Pferdehof zustande.

Auffallend ist die Größe des Vorhabens, das ein Privatinvestor auf etwa elf Hektar Fläche ausführen will. Eine 20 mal 40 Meter große Reithalle, Reitplatz und Koppeln für bis zu 26 Pferde. 2,2 bis drei Millionen Euro an Investitionskosten sind veranschlagt. Die Größe ist kein Hindernis, im Gegenteil: Für Korbinian Huber (CSU) ist das Projekt eine "unheimliche Aufwertung für die Gemeinde". Elmar Ziegler (CSU) dagegen hat Vorbehalte gegen den Einstellhof, in dem Pferde versorgt und gepflegt werden.

Das Vorhaben ist geplant im Außenbereich. Die Frage, ob ein Bauvorhaben da zulässig ist, heißt immer: Ist das Vorhaben privilegiert? Dies sind land- und forstwirtschaftliche Vorhaben. Beim Bau von Pferdehöfen beziehungsweise Reithallen würden besonders strenge Anforderungen gelten, sagt Ziegler, der umfangreiches Urteilsmaterial gewälzt hat. Der Antrag sei genau entlang dieser Rechtslage aufgestellt und begründet worden. Das Vorhaben müsse langfristig aufgezogen und gewinnorientiert sein. Eine Formulierung, wie man sie auch aus dem Einkommensteuerrecht kennt, das von Gewinnerzielungsabsicht spricht und diese von der Liebhaberei abgrenzt. Zu letzterer gehören insbesondere Pferdehaltungen und Jagden, die gern als Geschäftsfreundemodelle betrieben werden. Ziegler schätzt nach den ihm vorliegenden Unterlagen, dass sich der Investor "schwer tun" werde, Wirtschaftlichkeit darzustellen. Bei mindestens drei Millionen Euro Investition und 26 eingestellten Pferden sei dies zweifelhaft.

Ob der geplante Pferdehof privilegiert ist oder sein wird, das kann der Investor nach Zieglers Auffassung zum heutigen Zeitpunkt nicht nachweisen. Über die Privilegierung befindet in dem Verfahren das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Das erteilte gemeindliche Einnehmen ist also unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Privilegierung erfolgt. Für Bürgermeisterin Susanne Hoyer deshalb kein Grund für Aufregung: Kommt die Privilegierung, ist das Einvernehmen erteilt, wird sie versagt, ist das Vorhaben erledigt. Ziegler sagte, er sei nicht gegen das Vorhaben als solches, sondern will die Gleichbehandlung aller Bürger. Man habe vor einigen Monaten einem Langenbacher Bürger für das gleiche Gelände diese Baugenehmigung nicht erteilt.

© SZ vom 19.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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