Gegen Zahlung einer Kaution:Max Riemensperger kommt aus U-Haft frei

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Wegen des Brands der Plattlinger Disko "MGM"saß Max Riemensperger in Untersuchungshaft. Nun darf der Narhalla-Chef das Gefängnis verlassen.

H. Grundner

Der Freisinger Narrhalla-Chef und Nachtlokalbesitzer Max Riemensperger ist am späten Mittwochnachmittag aus der Untersuchungshaft in Landshut entlassen worden. Zuvor musste er eine Kaution in unbekannter Höhe hinterlegen und seinen Pass abgeben, außerdem wurde ihm eine Meldepflicht auferlegt. Wie berichtet, steht der Gastronom im Verdacht, einen 41-jährigen Mann aus dem Landkreis Freising beauftragt zu haben, im vergangenen September seine Diskothek im Plattlinger Luna-Park in Brand zu stecken.

Riemenspergers zumindest vorläufige Rückkehr in die Freiheit wurde von der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Deggendorf, Kunigunde Schwaiberger, bestätigt. Gleichzeitig betonte sie, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, aber nicht aufgehoben sei. Es bestehe nach wie vor der dringende Tatverdacht, sagte Schwaiberger, dass Riemensperger an dem Brand des Tanzlokals beteiligt war. Der Schaden, der damals bei dem Feuer entstand, wurde auf vier Millionen Euro geschätzt.

Der Weg aus der Untersuchungshaft führte für Riemensperger über die Polizeiinspektion Plattling: Dort habe am vergangenen Freitag eine mehrstündige Vernehmung seines Mandanten stattgefunden, erklärte Riemenspergers Rechtsanwalt Sewarion Kirkitadse. Dabei sei auch der zuständige Staatsanwalt anwesend gewesen, worauf er Wert gelegt habe. So habe sich dieser selbst ein Bild davon machen können, ob Riemenspergers Angaben glaubhaft und schlüssig erschienen, sagte Kirkitadse. Der Rechtsanwalt bezweifelt jedenfalls, ob es überhaupt noch zur Anklage kommt.

Denn durch Riemenspergers Aussagen seien die Argumente der Staatsanwaltschaft deutlich erschüttert worden, glaubt Kirkitadse. Vor allem habe Riemensperger bei der Vernehmung den zu Unrecht gegen ihn erhobenen Vorwurf entkräften können, er habe die Tat aus Geldmangel begangen. Sein Mandant habe im vergangenen Sommer mit großem persönlichen und finanziellen Einsatz ein Konzept für seine Plattlinger Diskothek erarbeitet und umgesetzt. Die Neueröffnung war dann extrem erfolgreich und es habe ein Besucheransturm auf das Lokal eingesetzt, Riemensperger habe "Riesenumsätze gemacht", versichert Kirkitadse. Geldnot als Tatmotiv scheide somit aus.

Auch das Verhalten seines Mandanten in der Zeit vor dem Brand spreche für diesen: "Die Diskothek war sein ein und alles", sagt Kirkitadse. Und als er den Betrieb zum Laufen brachte, erfüllte dies den Gastronom offenbar mit unbändigem Stolz. Mehrere Zeugen wollen laut Anwalt jedenfalls bestätigen, dass sich Riemensperger über den Erfolg seines Lokals wie ein Kind gefreut habe.

Nach der Vernehmung kann Riemensperger jedenfalls einen Teilerfolg verzeichnen: Mittlerweile geht die Staatsanwaltschaft nicht mehr von schwerer Brandstiftung, sondern nur noch von Brandstiftung aus. Ein gravierender Unterschied, hätte ihm doch bei einer Verurteilung im ersten Fall eine Mindeststrafe von über fünf Jahren gedroht. So aber fiele eine Strafe geringer aus - wenn es denn überhaupt soweit kommt: "Das ist eine absolute Wende im Verfahren", gibt sich Anwalt Kirkitadse optimistisch.

Betont sachlich reagiert hingegen Oberstaatsanwältin Schwaiberger, die sich auf Spekulationen über den Fortgang des Verfahrens gegen Riemensperger oder gar dessen Einstellung nicht einlässt. Noch bestehe der Tatverdacht gegen den Wirt, noch ermittle die Polizei wegen des Brandes. Und erst wenn diese Ermittlungen abgeschlossen seien, womit sie in absehbarer Zeit rechne, werde über die Anklageerhebung entschieden.

© SZ vom 21.01.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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