Gauner am Telefon:Warnung vor falschen Polizisten

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Betrüger erbeuten mehrere Tausend Euro Bargeld

Insgesamt drei Fälle von Anrufen falscher Polizeibeamter sind der Kriminalpolizeiinspektion Erding im Laufe der vergangenen Tage bekannt geworden, das teilt das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mit. In zwei Fällen haben Betroffene das Gespräch frühzeitig abgebrochen, in einem weiteren ist es laut Polizei am Dienstag gegen 9.30 Uhr zur Übergabe von mehreren

Tausend Euro Bargeld gekommen.

Bereits am Tag zuvor, am Montagabend gegen 21.30 Uhr, war die Geschädigte erstmals von einem vermeintlichen Polizeibeamten angerufen worden. Er meldete sich mit dem Namen Schmidt und sagte, er rufe von der Polizeiinspektion Erding an. Dabei war auf dem Display die Rufnummer 0 81 22/110 zu sehen. Im Laufe des Gesprächs behauptete der falsche Polizeibeamte, dass der Name der Frau auf dem Zettel einer rumänischen Einbrecherbande vermerkt sei und sie Opfer eines Einbruches werden sollte. Deswegen solle sie sofort alle Fenster und Türen der Wohnung verriegeln.

Nachdem sie dies erledigt hatte, gelang es dem falschen Polizeibeamten, die Frau über mehr als zehn Stunden am Telefon zu halten, sodass ihr Telefonanschluss die gesamte Zeit blockiert war. Am nächsten Morgen erhielt sie die Anweisung, von ihrem Sparbuch Bargeld abzuheben. Gegen 9.30 Uhr erschien ein ihr unbekannter Mann, der sich als Herr Stark ausgab. Er soll dreißig bis vierzig Jahre alt sein und ein "südländisches Aussehen" haben. An ihrer Wohnungstür übergab die Frau das Geld, danach brach der telefonische Kontakt ab und das Opfer realisierte, dass es sich um einen Betrug handelte.

Ähnlich gelagerte Fälle gibt es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, aber auch in den benachbarten Dienstbereichen seit geraumer Zeit, wie die Polizei betont. Es müsse davon ausgegangen werden, dass die Täter weiterhin versuchen, betrügerisch an Bargeld zu gelangen. Die Polizei rät deswegen noch einmal zu größter Vorsicht und zu Misstrauen bei derartigen Anrufen. Im Zweifelsfall solle das Gespräch beendet werden, ohne Daten oder Informationen über Wertgegenstände oder Bargeld preiszugeben.

© SZ vom 16.06.2017 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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