Fürsorgepflicht verletzt:Tierquäler muss 800 Euro zahlen

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Landwirt lässt krankes Schwein unbehandelt und unnötig leiden

Ein Landwirt aus dem nördlichen Landkreis ist am Amtsgericht Freising von Richterin Tanja Weihönig zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Der Besitzer eines Schweinemastbetriebs hat laut Anklageschrift gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Ein Tier aus seinem Bestand ist beim Landshuter Schlachthof mit erheblichen Verletzungen eingetroffen. Das Schwein litt unter anderem unter stark ausgeprägten Lidödemen, die zu eingeschränktem Sehvermögen führten. Außerdem war eine Keimentzündung des Hirns verantwortlich für eine extreme Schwellung einer Kopfhälfte, bei der ebenfalls ein Ohr betroffen war.

Sowohl das Geschwür, als auch die weit fortgeschrittene Hirnhautentzündung hätten zu enormen Schmerzen bei dem Tier geführt, sagte eine als Zeugin geladene Veterinärärztin. Als Landwirt ist der Angeklagte dazu verpflichtet, sich angemessen um das Tier zu kümmern. Laut Aussage der Veterinärin müsse dieser jedes Tier täglich in Augenschein nehmen, um schwerwiegende Erkrankungen zu erkennen. Nach Einschätzung der Amtstierärztin sei der Krankheitsverlauf des genannten Tieres ein langwieriger Prozess, dem der Landwirt hätte entgegenwirken können. Abszesse dieser Art hätten umgehend einem Tierarzt gemeldet und behandelt werden müssen, um dem Tier Schmerzen zu ersparen. Laut Amtsärztin wäre ein frühzeitiges Handeln durch den Tierhalter nötig gewesen, um dem Schwein nicht zu schaden. Der seit 2006 vom Landwirt übernommene Betrieb mit etwa 2500 Schweinen ist bereits in zwei Angelegenheiten auffällig geworden. 2016 und 2017 wurden dem Kreisveterinäramt Fälle von erkrankten Tieren gemeldet. Allerdings sei nach ausführlichen Prüfungen der Vorwurf fallen gelassen worden, da das Amt keine Auffälligkeiten feststellen konnte. Der angeklagte Landwirt wurde nach einem Rechtsgespräch zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Nach Zahlung des Betrages wird das Verfahren eingestellt.

© SZ vom 20.05.2019 / HSW - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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