Frist läuft am 31. März ab:Mitarbeiterdaten an Arbeitsagentur melden

Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 Beschäftigten und mehr sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen. Unternehmen, die dem nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Erfüllung dieser Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2017 wird nun überprüft. Das meldet die Arbeitsagentur. Deshalb sollten Arbeitgeber daran denken, ihre Beschäftigungsdaten bis spätestens 31. März der Agentur für Arbeit zu übermitteln. Für weitere Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung kann man sich unter der Telefonnummer 08 00/45 55 500 an die Agentur für Arbeit wenden.

© SZ vom 25.01.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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