Freisinger am Landgericht verurteilt:Ehemann sucht Auftragsmörder

Lesezeit: 2 min

46-jähriger will seine Ex-Frau umbringen lassen und muss dafür nun drei Jahre ins Gefängnis

Von Alexander Kappen, Landshut/Freising

Eine Traumatisierung wegen seiner schrecklichen Erlebnisse als junger Mann im Jugoslawienkrieg. Eine wohl auch daraus resultierenden Alkoholkrankheit. Und schließlich die Scheidung von seiner Frau, eben wegen seines exzessiven Alkoholkonsums. Das war die Mischung, die einen 46-jährigen Freisinger im Herbst 2019 völlig aus dem Ruder laufen ließ. Die Trennung von seiner Frau und vom gemeinsamen Sohn brachte den Mann immer wieder in Rage. Und das gipfelte Ende November darin, dass er einem Bekannten am Freisinger Bahnhof 10 000 Euro anbot, damit dieser seine Ex-Frau umbringe.

Der Bekannte lehnte das ab und ging zur Polizei. Obwohl der Angeklagte bis zum Schluss seine Unschuld beteuerte, verurteilte die als Schwurgericht zusammengetretene erste Strafkammer des Landgerichts ihn jetzt wegen versuchter Anstiftung zum Mord zu drei Jahren Haft. Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung angeordnet. Das Gericht unter Vorsitz von Markus Kring blieb damit knapp unterhalb der Forderung der Staatsanwältin, die drei Jahre und vier Monate beantragt hatte. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch und bat, falls es doch zur Verurteilung komme, um eine Gefängnisstrafe nicht höher als drei Jahre.

Die Frage sei, so die Staatsanwältin, ob die relevante Äußerung "überhaupt stattgefunden hat und wie sie zu werten ist". Sie kam, genauso wie das Gericht, zu der Überzeugung, dass der Angeklagte die Aussage, in der er 10 000 Euro für den Mord anbot, tatsächlich gemacht hat. Und dass der Bekannte und potenzielle Auftragsmörder das auch ernst genommen hat. Da dieser der einzige Belastungszeuge war, der den Satz gehört hatte, sprach der Verteidiger am Ende der Beweisaufnahme davon, dass es "bei Aussage gegen Aussage" geblieben sei. "Es geht um ein Gespräch unter alkoholisierten Personen am Bahnhof - und ich bezweifle die richtige Wahrnehmung."

Man bewege sich bei dem Fall wohl im Bahnhofs-Alkoholikermilieu, stellte auch der Richter fest. Und wie andere Milieuzeugen sei der einzige Belastungszeuge hier "sicher kein Traumzeuge". Dennoch stufte er die Aussagen des 47-Jährigen als glaubwürdig ein. Inklusive der Ermittlungen habe er "über fünf Vernehmungen hinweg das Kerngeschehen konstant geschildert".

Der Zeuge feierte am Tattag mit ein paar Kumpels am Bahnhof seinen Geburtstag. Sowohl er als auch der Angeklagte hatten schon einiges getrunken, als Letzterer den Zeugen zur Seite nahm und ihm auf Kroatisch das Angebot machte. Er solle die Ehefrau "tot schlagen, leiden lassen wie einen Hund". Obwohl der deutsch-polnische Zeuge, der nach eigener Aussage Kroatisch kann, beim Test mit einer Dolmetscherin einfache Sätze schlecht übersetzte, konnte er in der Verhandlung nach Ansicht des Gerichts die entscheidenden Sätze, die der Angeklagte zu ihm gesagt haben soll, vom Sinn her eindeutig auf Kroatisch sagen.

Auch sonst ergab sich für die Kammer ein stimmiges Bild. "Alle Zeugen haben gesagt, der Angeklagte sei einem großen Leidensdruck durch seine Ex-Frau ausgesetzt gewesen, weil sie ihn finanziell ausbeutet und das Kind vorenthält", so der Richter, "das ist ein plausibles Motiv". Der Angeklagte habe dem Zeugen bewusst von einem 11 000-Euro-Kredit erzählt, der ihm genehmigt worden sei. Für den chronisch finanziell klammen Zeugen "ist das eine unvorstellbar große Menge Geld". Dass ein Mann aus dem Trinkermilieu einen Tag nach seiner eigenen Haftentlassung die Polizei aufsuche, der er eher nicht freundlich gesonnen sei, zeige, dass das Angebot "bei ihm klar angekommen ist, dass er aus Habgier einen Mord begehen soll". Das habe ihn "beeindruckt und bewegt". Der Angeklagte ist schon zweifach wegen vorsätzlicher Körperverletzung vorbestraft. Unter anderem wegen eines Kopfstoßes gegen sein Ex-Frau, die er bereits mehrfach mit dem Tode bedroht haben soll.

© SZ vom 16.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: