Freising/Wolfersdorf:Entlassen in die Selbstständigkeit

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Jugendamt weist Anspruch auf Hilfe für Flüchtling zurück

Von Clara Lipkowski, Freising/Wolfersdorf

Weil er in den vergangenen Monaten in vielen Bereichen Fortschritte erzielt habe, habe sich der Hilfebedarf von Morteza Housseini nun geändert. Das hat Robert Stangl, Sprecher des Landratsamts, am Dienstag mitgeteilt und damit begründet, warum das Jugendamt den 19-jährigen Flüchtling nicht länger finanziell unterstützt. Er lebt seit eineinhalb Jahren in Wolfersdorf in einer Pflegefamilie. Es sei "offensichtlich" geworden, dass er "keinen erzieherischen Bedarf mehr hat", so Stangl. Ziel der Hilfe des Amts sei es, selbständig zu werden und Morteza habe inzwischen vieles erreicht.

Morteza Housseini hat nun, wie die SZ berichtete, zwei Möglichkeiten: In eine Gemeinschaftsunterkunft (GU) zu ziehen, dort bekäme er ein Taschengeld und die Miete gezahlt. Oder bei der Pflegefamilie zu bleiben und ab Ende September für diese Unterkunft selbst aufzukommen - oder eben die Pflegeeltern.

"Er ist wirtschaftlich absolut abhängig", sagt die Pflegemutter Edith Thorma. Er könne keine Lehre machen oder arbeiten, weil er noch immer auf die entsprechende Genehmigung warte, die ihm längst hätte zugestellt werden sollen. Die fehlende Hilfe belaste die Eltern stark, sie wollten ihn aber in der Familie halten. Gegen die "Selbstständigkeit" spreche, dass er sich noch kein Urteil über deutsche Bescheide bilden könne, ihn das offene Asylverfahren sehr belaste und er von seinem zwei Jahre jüngerem Bruder getrennt würde. Dieser lebt auch in der Familie, sein Hilfebedarf besteht aber noch. Das Landratsamt teilte dazu mit: "Wenn es eine Trennung gibt, ist dies seine Entscheidung."

Landratsamtssprecher Stangl betonte aber, von Seiten des Jugendamts solle der 19-Jährige die Pflegefamilie nicht verlassen. Der Umzug in die Unterkunft sei ein Kann, kein Muss.

© SZ vom 19.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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