Großraumzulage im Landkreis Freising:Großes Unverständnis

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Von 1. Januar an wird die neue Großraumzulage gezahlt. Zolling liegt außerhalb der Grenze und fühlt sich dadurch benachteiligt. (Foto: Marco Einfeldt)

Von Januar an dürfen Kommunen im Münchner Umland Mitarbeitern die neue Großraumzulage zahlen - im Kreis Freising aber längst nicht alle. Manche Gemeinden sind dadurch bei der Personalsuche benachteiligt und protestieren.

Von Alexandra Vettori, Freising

Den Anfang hat der Freistaat Bayern gemacht. Er führte 1990 eine Ballungsraumzulage für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in Stadt und Landkreis München ein, als Ausgleich für die hohen Lebenshaltungskosten. Mittlerweile liegt man bei 270 Euro extra, plus 20 Euro monatlich für jedes Kind, soweit der Verdienst maximal bei 2722 Euro netto liegt. Von 1. Januar an wird die neue Großraumzulage gezahlt, auch in Teilen des Landkreises Freising. Die Grenze, wie sie der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) zieht, erregt allerdings die Gemüter, führt sie doch zu Ungerechtigkeiten.

"Wo ist der Unterschied zwischen Zolling und Kirchdorf?", fragt sich nicht nur Eugen Altmann, geschäftsleitender Beamter der Verwaltungsgemeinschaft Zolling, zu der Zolling, Attenkirchen, Haag und Wolfersdorf gehören. All diese Orte liegen außerhalb der Linie, bis zu der die Zulage gewährt werden darf. Kirchdorf dagegen ist drin, warum, weiß niemand. Genau deshalb hat die Zollinger Verwaltungsgemeinschaft beim Kommunalen Arbeitgeberverband beantragt, ebenfalls in die Zone aufgenommen zu werden. Die Antwort, so Altmann, stehe noch aus. "Es gibt eine mündliche Aussage, dass der Antrag nicht befürwortet wird, aber den schriftlichen Nachweis haben wir noch nicht", berichtet er. Die Mittel im Zollinger Haushalt sind trotzdem eingestellt, "vorsorglich", wie Altmann betont. Denn Ruhe werden die Zonen-Anlieger-Gemeinden nicht geben, "wir sehen das als ein Problem bei Stellenausschreibungen an", so der Geschäftsführer. Wenn eine Erzieherin in Marzling für die gleiche Arbeit 270 Euro mehr bekomme als eine in Zolling, könne man sich ausrechnen, für welchen Arbeitsplatz sie sich entscheide.

Nur zehn der 24 Landkreiskommunen sind berechtigt

Auch im Freisinger Landratsamt ist man nicht glücklich über den Zuschnitt des Ballungsraumgebietes, nur zehn der 24 Landkreiskommunen dürfen das Sondergeld für Mitarbeiter zahlen. Auch Landrat Josef Hauner (CSU) hat deshalb schon einen Protestbrief an den KAV geschrieben. Der Landkreis selbst zahlt die Großraumzulage, erst kürzlich hat der Kreistag dafür 1,46 Millionen Euro zusätzlich in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Moosburger Bürgermeisterin Anita Meinelt, deren Stadt die Zulage nicht zahlen darf, hatte sich in der Kreistagssitzung gewundert: Künftig bekomme etwa der Hausmeister am Moosburger Gymnasium die Zulage, weil er beim Landkreis beschäftigt sei, der Hausmeister an der Moosburger Mittelschule als Stadtangestellter aber nicht.

Erst im Juli dieses Jahres hatte der Kommunale Arbeitgeberverband dem Vorstoß von Münchens Bürgermeister Reiter zugestimmt, von 1. Januar 2020 an höhere Sonderzulagen zu zahlen. Dabei ist solches Extrageld eigentlich seit 1973 abgeschafft, als das Bundesbesoldungsgesetz in Kraft trat. Wirklich Protest hat sich naturgemäß aber nie erhoben, und so machen bayerische Kommunen munter weiter mit den Extragratifikationen für Angestellte im öffentlichen Dienst, unterstützt vom KAV, der die Grenzen um Gebiete, in denen die Ballungsraumzulage gezahlt werden darf, immer weiter nach außen verschiebt. Denn den Kommunen außerhalb der Zone droht die Abwanderung ihres Personals dorthin, wo mehr gezahlt wird. Und so bleibt nur das Hinterherhecheln, soweit es die Finanzen zulassen - und die Rechtslage.

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Die neue Ballungsraumzulage ist weiter gefasst

Im engeren Raum, der von Tutzing im Münchner Süden über Utting am Ammersee, Fürstenfeldbruck, Maisach, Vierkirchen im Landkreis Dachau bis Neufahrn im südlichen Landkreis Freising, Freising selbst, Hallbergmoos und Eching reicht, ist die Ballungsraumzulage möglich. Die Arbeitnehmer müssen dabei innerhalb dieses Gebietes wohnen und dort auch ihren Hauptwohnsitz haben. Weiter gefasst ist künftig der Raum, in dem die neue Münchner Großraumzulage gezahlt werden darf, also die doppelte Ballungsraumzulage. Für diese müssen die Mitarbeiter nicht mehr innerhalb des Gebietes wohnen, sondern nur noch dort arbeiten. Dazu gehören nun im Landkreis Freising auch Gemeinden wie Hohenkammer, Allershausen, Kirchdorf, Kranzberg, Fahrenzhausen und Marzling. Nicht dabei sind allerdings Nachbarorte wie Zolling, Haag, Langenbach und Moosburg.

Und dann gibt es noch die Mitarbeiter von kommunalen Tochterfirmen, deren Status noch unklar ist. Zu ihnen gehören etwa die Beschäftigten des Freisinger Krankenhauses, das ja dem Landkreis gehört. Ob sie die Zulage bekommen und die Personalsuche damit vielleicht leichter wird, ist immer noch unklar.

© SZ vom 30.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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