Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber sind ab einer Größe von 20 Beschäftigten von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen. Die Bundesagentur für Arbeit überprüft die Einhaltung der Quote. Arbeitgeber, die sich der Vorgabe verweigern, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Arbeitsagentur fordert alle Arbeitgeber bis 31. März dazu auf, entsprechende Angaben zu ihren Beschäftigten für 2015 einzureichen. Rückfragen nimmt sie unter der Telefonnummer 08 00/ 4 55 55 00 entgegen.
Behindertenquote:Arbeitsagentur überprüft
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