Forderungen der Bauernverbände:Wenig waidgerecht

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Die Angst wächst, dass Wildschweine auch hierzulande die Afrikanische Schweinepest übertragen. Deshalb soll ihr Bestand reduziert werden. (Foto: dpa)

Walter Bott, Vorsitzender des Jagdschutz- und Jägervereins, lehnt es ab, Nachtzielgeräte und Fallen einzusetzen, um den Wildschweinbestand zu reduzieren. Das Schwarzwild gilt als Überträger der Afrikanischen Schweinepest

Von Peter Becker, Freising

Die deutschen Schweinezüchter sind beunruhigt. Die Afrikanische Schweinepest nähert sich aus Richtung Osteuropa. Sollte nur ein Fall in Deutschland auftreten, würde dies ein Exportverbot für hierzulande gemästete Schweine bedeuten. In den betroffenen Regionen müssten Bestände vernichtet, ganze Landstriche unter Quarantäne gestellt werden. Als Überträger gelten Wildschweine. Deshalb fordern Bauernverbände den Massenabschuss des Schwarzwilds - auch mit bisher verpönten Nachtzielgeräten. Walter Bott, Vorsitzender des Freisinger Jagdschutz- und Jägervereins, versteht die Ängste der Schweinezüchter und -mäster. Den Bestand des Schwarzwilds innerhalb kurzer Zeit radikal zu reduzieren, hält er aber für nicht umsetzbar.

Georg Schmid, früherer Kreisobmann des Bauernverbandes, ist selbst Schweinezüchter. Ebenso wie Bott ist er der Meinung, dass die Gefahr einer Ansteckung verringert würde, wenn es weniger Schwarzwild gäbe. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt eine Reduzierung auf 30 Prozent des aktuellen Bestands. Das entspricht laut Schmid in etwa der Population vor 10 bis 15 Jahren. Seitdem hat sich die Zahl der Wildschweine verdreifacht. Die Tiere finden ein reiches Nahrungsangebot. Im Winter schneit es inzwischen kaum mehr. Die ideale Jagdsituation, eine Kombination aus Schnee am Boden und einem strahlenden Mond, ist selten geworden.

Bott hält aber nichts davon, den Wildschweinen mit Nachtsichtgeräten oder Fallen nachzustellen. So hat es jüngst Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner empfohlen, um die Schwarzwildjagd zu intensivieren. Bott rät den Jägern dringend, die Finger von solchen Methoden zu lassen. Was das Fallenstellen anbelangt, mag er sich die Panik unter den Tieren gar nicht vorstellen, sollte eine Rotte in solche Sau- oder Frischlingsfallen hineinlaufen. Was die Nachtsichtgeräte anbelangt, rät er seinen Jägern, diese nicht zu verwenden. Dabei handele es sich um einen Verstoß gegen das Waffengesetz, der den Jagdschein kostet. Schmid, obwohl selbst kein Jäger, hält diese Methode für wenig waidgerecht.

Trotzdem haben im Nachbarlandkreis Erding die ersten 20 Jagdpächter beim Landratsamt Anträge auf Sondergenehmigungen gestellt, die ihnen das Recht auf die Verwendung von Nachtsichtgeräten zugesteht. Darüber kann aber nur das Bundeskriminalamt entscheiden. Für Bott ist das ein Hinweis, dass der Landwirtschaftsminister die Verantwortung auf die Landratsämter abwälzt.

Für den Vorsitzenden des Jägervereins ist ohnehin nicht das Tier der Auslöser des Übels, sondern der Mensch. Aufgrund der sprunghaften Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest geht er davon aus, dass diese Entwicklung eher durch landwirtschaftliche Hilfskräfte aus Osteuropa begünstigt werde. Weil sie schlecht bezahlt würden, glaubt Bott, nähmen sie von zu Hause infizierten Proviant mit. Verdirbt die Wurst, werde sie weggeworfen und womöglich von einer Sau gefressen, die sich anstecke und die Krankheit verbreite.

Die Pressestelle des Landratsamts teilt auf Nachfrage mit, dass der Behörde bislang keine Anträge für Saufänge oder Nachtzieltechnik vorlägen. Aus Sicht der Behörde ist der gesetzliche Rahmen dafür nicht gegeben, daher würde man sich bei einer Genehmigung in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Natürlich kann das Landratsamt nicht feststellen, wie groß der Bestand an Schwarzwild im Landkreis ist. Bott und das Landratsamt verweisen aber auf die Jagdstrecken der vergangenen Jahre, die Indiz für einen Rückgang der Population sein könnten. Wurden im Jagdjahr 2013/14 noch 1013 Tiere erlegt, waren es 2016/17 nur 682. Für das zu Ende gehende Jagdjahr vermutet Bott ein ähnliches Ergebnis. Die Jagdprämie von zehn Euro, die das Landratsamt für den Abschuss eines Wildschweins ausgelobt hat, konnte bisher nicht in Anspruch genommen werden, da das Jagdjahr erst am 31. März endet.

© SZ vom 24.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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