Erstes Windrad genehmigt:Wichtiger Schritt zur Energiewende

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Während Landrat Michael Schwaiger von einem Meilenstein spricht, wollen die Gegner der Anlage vor Gericht gehen.

Petra Schnirch

Landrat Michael Schwaiger spricht von einem "Meilenstein". Er freue sich, dass es gelungen sei, in Johanneck das erste Windrad im Landkreis zu genehmigen, sagte er am Donnerstag bei einem Pressegespräch. Schließlich haben sich die Kreisräte ein hohes Ziel gesteckt: Spätestens 2035 soll der Landkreis ganz aus regenerativen Energiequellen versorgt werden. Die Windkraftanlage ist laut Schwaiger ein wichtiger Schritt. Bereits Ende August, nach der Brutsaison, könne theoretisch mit dem Bau begonnen werden, sagte Michael Hildenbrand, Baujurist im Landratsamt.

Zum Zeitplan konnte Betreiber Thomas Gasteiger noch keine Angaben machen. Das hänge davon ab, wie schnell die Firma Enercon die Anlage mit einer Gesamthöhe von 180,4 Metern liefern könne. Er hofft, dass sie noch dieses Jahr - als offenes Beteiligungsprojekt - in Betrieb gehen könne. Anna-Elisabeth Häusler, Sprecherin der Bürgerinitiative "Windrad 180", kündigte bereits an, dass die Anwohner den Bescheid gerichtlich anfechten werden. In den Rathäusern in Allershausen, Paunzhausen und Schweitenkirchen sowie im Landratsamt können die Unterlagen vom 24. August bis zum 13. September eingesehen werden, danach folgt eine vierwöchige Klagefrist. Klagen könnten aber auch schon davor eingereicht werden, versicherte Hildenbrand. Die Bürgerinitiative hatte befürchtet, dass wegen der späten Auslegung, die das Landratsamt mit der Ferienzeit begründete, die Zeit für den Investor spiele. Im Internet kann der Bescheid bereits eingesehen werden (www.kreis-freising.de/aktuelles/).

Obwohl er seine Freude über den Ausgang des Verfahrens nicht verhehlte, machte Schwaiger deutlich, dass die Behörde das Projekt genehmigen musste, weil alle Vorgaben erfüllt würden. "Das war keine Frage des Wollens oder Nicht-Wollens." Auch die Richtwerte für Lärm würden eingehalten, sagte Josef Kapfelsberger - er ist im Landratsamt Ansprechpartner für den Immissionsschutz. Sie seien im Verfahren sogar um sechs auf 54 Dezibel tags und 39 nachts reduziert worden. Mit 33,7 Dezibel für das erste Anwesen in Johanneck und 35,2 für ein Gehöft in Güntersdorf lägen die berechneten Schalldruckpegel deutlich darunter. Das gleiche gelte für die Beschattungsdauer. Allerdings muss Gasteiger spätestens sechs Monate nach dem Start durch einen Sachverständigen nachweisen, dass die Lärmwerte tatsächlich eingehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte das dazu führen, dass nachgebessert oder der Betrieb sogar eingestellt werden müsse, sagte der Landrat. Das ist eine der Auflagen der Behörde. Leicht wird die Messung nicht, da die Belastung durch die nahe Autobahn in Johanneck schon jetzt bei über 60 Dezibel liegt. Dann müsse ein geeigneter Ersatzmesspunkt gesucht werden, erläuterte Kapfelsberger.

Eine weitere Auflage ärgert Gasteiger, wie er der SZ sagte, obwohl er froh ist, dass die Genehmigung nun erteilt ist. Als Ausgleich für die Eingriffe in die Natur muss er 32 400 Euro zahlen. Für ihn steht das im Widerspruch dazu, dass die Umwelt durch die Gewinnung regenerativer Energien entlastet werde. Die Behörde hätte hier auch eine deutlich niedrigere Summe ansetzen können, kritisierte er. Die Länge des Verfahrens missfiel ihm ebenfalls. Landrat Schwaiger aber sagte, dass man den Antrag und die Einwendungen intensiv geprüft habe, weil es das erste Windrad im Landkreis sei und man für Transparenz sorgen wolle. Johannes Hofmann vom Landratsamt schätzt, dass die Anlage vier bis fünf Millionen Kilowattstunden Strom im Jahr liefern werde, das entspreche etwa dem Verbrauch von 1000 Haushalten.

Streitpunkt wird voraussichtlich die Zufahrt zur Baustelle bleiben. Anders als die Bürgerinitiative geht Gerson Zimny vom Landratsamt aber davon aus, dass der Transport weitgehend über öffentliche Wege erfolgen werde. Sollten weitere Flächen benötigt werden, sei dies nicht Sache der Behörde. Darum müsse sich der Antragsteller kümmern - möglicherweise auf zivilrechtlichem Weg.

© SZ vom 10.08.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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