Einwendungen per Mail möglich:Auslegefrist endet

Überschwemmungsgebiet der Moosach soll festgesetzt werden

Das Freisinger Landratsamt will das Überschwemmungsgebiet an der Moosach im Landkreis Freising durch eine neue Rechtsverordnung festsetzen. Betroffen sind davon das Freisinger Stadtgebiet, ganz konkret auch die Innenstadt, sowie die Gemeinde Marzling. Einwendungen gegen dieses Vorhaben können Betroffene zwar noch bis Freitag, 6. Oktober, erheben, die Auslegungsfrist für die Beteiligung der Öffentlichkeit endet jedoch bereits an diesem Freitag, 22. September.

Wer sich die Pläne und Unterlagen zu Art und Umfang des Vorhabens noch anschauen möchte, hat dazu also nur noch an diesem Freitag von 8 bis 12 Uhr im Bau- und Planungsreferat (Besprechungsraum EG 18, Amtsgerichtsgasse 1) Gelegenheit. Auch ein Entwurf der geplanten Rechtsverordnung kann hier eingesehen werden. Für etwaige Einwendungen haben die Betroffenen anschließend noch zwei Wochen Zeit. Diese sind laut amtlicher Bekanntmachung bei der Stadt Freising oder beim Freisinger Landratsamt (Landshuter Straße 31, Zimmer 556) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Einfache E-Mails reichen für das ordnungsgemäße Erheben von Einwänden nicht aus.

© SZ vom 22.09.2017 / vo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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