Eine Idee aus dem Mittelalter:Die älteste Form von Engagement für das Gemeinwohl

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Mit der neu anerkannten Leni Schwaiger-Stiftung gibt es im Landkreis Freising jetzt 35 rechtsfähige Stiftungen - ohne die Einrichtungen der Kirchen

Von Angelina Knauer, Freising

Vor ein paar Tagen hat die Regierung von Oberbayern die in Freising sitzende Leni-Schwaiger-Stiftung als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Im Landkreis Freising gibt es damit aktuell 32 Stiftungen des bürgerlichen und drei des öffentlichen Rechts, also insgesamt 35 rechtsfähige Stiftungen - ohne kirchliche Stiftungen, zählt Verena Gros, Pressesprecherin der Behörde, auf.

Die Einrichtung der Leni-Schwaiger-Stiftung resultierte aus dem Testament der am 31. März 2018 verstorbenen Namensgeberin Magdalena Schwaiger. "Frau Schwaiger gründete die Stiftung, um ihr Geld langfristig in gute Zwecke zu investieren und Menschen in der Not zu helfen", sagt Hans-Peter Schmid, Anwalt der Verstorbenen. Die Stiftung soll mildtätige Zwecke verfolgen und ältere Menschen, Kinder sowie Jugendliche unterstützen, so wurde es von Magdalena Schwaiger festgelegt. Dabei lag der alleinstehenden Dame insbesondere die Förderung der Jugend- und Altenhilfe am Herzen. Konkrete Projekte seien noch nicht ausformuliert worden. "Dazu gab es noch keine Zeit", teilt Schmid mit. Anfang nächsten Jahres sei mit den ersten Projekten zu rechnen.

Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen werden etwa zwei Drittel der Stiftungen von Privatpersonen initiiert, oft würden sich aber auch Organisationen als Stifter beteiligen, so wie bei der Bürgerstiftung Freising. Diese wurde Ende des Jahres 2009 ins Leben gerufen. Unter den 13 Stiftern, die im Verzeichnis des Landesamtes für Statistik aufgeführt sind, finden sich neben Privatpersonen wie Karin Sandtner, Jürgen Schorsch und Robert Zellner auch der Lions Club Freising, die Stadt und das Gräfliche Hofbrauhaus.

Die Grundidee war es hier, eine Stiftung von Bürgern für Bürger einzurichten. Dem Stiftungsbericht aus dem Jahr 2017 ist zu entnehmen, dass die Bürgerstiftung nach siebenjähriger Existenz ihr Grundkapital fast vervierfachen konnte, welches sie kontinuierlich in nachhaltige Projekte in der Stadt Freising investiert - beispielsweise durch die finanzielle Unterstützung von Kindern aus sozial benachteiligten Familien, die örtliche Grund- und Mittelschulen besuchen, oder durch die Förderung des Caritas-Jugendprojektes "Etappe". Als nächste Veranstaltung steht der achte Herbstempfang der Bürgerstiftung am 8. Oktober an, dort wird ein Resümee der vergangenen acht Jahre gezogen und ein Überblick über bisherige Erfolge gegeben.

Doch nicht nur Privatpersonen engagieren sich für das Gemeinwohl der Freisinger, auch die Stadt ist mit ihrer Wohltätigkeitsstiftung gemeinnützig tätig. Diese entstand 1940 aus dem Zusammenschluss von drei ehemaligen Stiftungen. Ihre Satzung legt fest, dass sie den Zweck einer Unterstützung der in Freising lebenden Bedürftigen hat, die aufgrund seelischer oder körperlicher Leiden auf Hilfe angewiesen sind. 2009 wurde die Satzung um den Zweck der Armenspeisung erweitert.

Stiftungen haben hierzulande eine tausendjährige Tradition und gehören zu den ältesten Formen des Engagements für das Gemeinwohl. "Im Mittelalter gründeten vor allem hochrangige Politiker, kirchliche Würdenträger und begüterte Privatpersonen Stiftungen, um im Sinne christlicher Nächstenliebe mildtätig zu wirken", heißt es in der Publikation "Zahlen, Daten, Fakten zum Deutschen Stiftungswesen " des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen aus dem Jahr 2017. Viele der heute noch bestehenden Spitäler und Waisenhäuser haben ihre Existenz diesen mittelalterlichen Wohltätern zu verdanken.

Zu den ältesten urkundlich belegten Stiftungen, die bis in die Gegenwart aktiv geblieben sind, zählt die Johannishofstiftung in Hildesheim aus dem Jahr 1161. Insgesamt sind dem Bundesverband Deutscher Stiftungen 14 bis heute aktive Stiftungen bekannt, die - nach eigenen Angaben - bis zum 12. Jahrhundert gegründet wurden. Nur zwei Jahrhunderte später wurde auch in Freising die erste Stiftung eingerichtet - die 1374 gegründete Heiliggeistspital Stiftung Freising. Mit stationärer und ambulanter Pflege unterstützt sie bis in die heutige Zeit ältere und kranke Menschen aus der Region.

In Deutschland kann jeder vom Zeitpunkt seiner Volljährigkeit an, eine Stiftung gründen. Auch ein Mindestvermögen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Jedoch ist eine finanzielle Mindestausstattung erforderlich, da die Stiftung nicht von dem Grundkapital sondern nur den Erträgen leben kann. Laut Bayerischem Innen- und Integrationsministerium sollten potenzielle Stifter möglichst konkrete Vorstellungen über das Stiftungskonzept haben. "Für die Zweckverwirklichung sollen einer Stiftung in der Regel jährliche Erträge in Höhe von 2000 Euro zur Verfügung stehen", so die Empfehlung.

© SZ vom 03.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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