Ehrenamt zu vergeben:Jugendschöffen für Freising gesucht

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Interessierte sollen Erfahrung in Erziehung und Jugendarbeit haben.

Für Jugendliche und Heranwachsende, die sich vor Gericht verantworten müssen, sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Dem Richter werden dabei Jugendschöffen zur Seite gestellt. Sie sind den Berufsrichtern gleichgestellt. Für die Amtsperiode 2019 bis 2023 muss der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Freising 40 Personen vorschlagen, die sich als ehrenamtliche Jugendschöffen zur Verfügung stellen.

Im Amt für Jugend und Familie Freising werde derzeit eine Bewerbungsliste erstellt, teilt die Pressestelle des Landratsamts mit. Wer Interesse hat, muss die deutsche Staatsangehörigkeit haben, im Landkreis Freising wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 mindestens 25, aber noch nicht 70 Jahre alt sein. Die Bewerbungen werden bis 2. März 2018 gesammelt und anschließend dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt, der die Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffen auflisten wird. Nach einer einwöchigen Auslegungsfrist wird sie an das Amtsgericht weitergeleitet. Wenn möglich sollten Bürger aus allen Kreisen der Bevölkerung für dieses Ehrenamt bereitstehen, je zur Hälfte Frauen und Männer.

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Schöffen erfordert die Tätigkeit als Jugendschöffe erzieherische Fähigkeiten und Erfahrung in der Jugenderziehung. Meist ergibt sich diese aus beruflicher oder ehrenamtlicher Betätigung in der Erziehungs- und Jugendarbeit, im Engagement im schulischen Bereich oder in privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit. Insbesondere sind Eltern und Ausbilder erwünscht.

Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Wichtig sind ferner soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen. Schöffen werden für fünf Jahre berufen, die nächste Amtsperiode läuft von 2019 bis 2023. Jeder Schöffe wird voraussichtlich höchstens an zwölf Sitzungen im Jahr teilnehmen, ein Erscheinen ist verpflichtend.

Wer dieses Ehrenamt übernehmen möchte, kann sich bis spätestens 2. März im Landratsamt beim Amt für Jugend und Familie (Landshuter Straße 31, 2. Stock Altbau, Raum 232) bewerben. Ansprechpartnerin ist Josefa Hahn unter der Telefonnummer 0 81 61/60 02 53 oder per E-Mail an amtjugendfamilie@kreis-fs.de. Das Bewerbungsformular mit weiteren Informationen können Interessierte auch im Internet herunterladen unter www.kreis-freising.de unter "Amt für Jugend und Familie".

© SZ vom 02.02.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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