Ehemaliges Betriebsleiterhaus:Flüchtlinge im Gewerbegebiet

Gemeinderat in Attenkirchen stimmt Bauantrag nun doch zu

Ein Bauunternehmer aus Schweitenkirchen möchte das Betriebsleiterhaus auf seinem Gewerbegrundstück an der Moosburger Straße in Attenkirchen an das Landratsamt zur Unterbringung von Flüchtlingen vermieten. Im Mai hatten die Gemeinderäte den Bauantrag noch abgelehnt. Da sich die Rahmenbedingungen geändert haben und die Baubehörde des Landratsamtes das Vorhaben für rechtmäßig befand, stimmten nun auch die Gemeinderäte zu. Obwohl das Gebäude, in dem sich Betriebsleiterwohnungen befanden, im Gewerbegebiet liegt, dürfen dort auch Flüchtlinge wohnen, entschied das Landratsamt. Auch aus immissionschutzrechtlichen Gründen gebe es keine Bedenken. Die Erschließung des Grundstücks ist inzwischen gesichert, da der Eigentümer ein Geh- und Fahrtrecht über die Fläche zwischen der Moosburger Straße und seinem Grundstück erhalten hat. Dies war bisher nicht der Fall.

Außerdem hat der Eigentümer auf der westlichen Seite seines Grundstücks weitere Flächen von der Gemeinde erworben, sodass nun der vorgeschriebene Abstand eingehalten wird. Mit ihrer Zustimmung zu dem Vorhaben verknüpfen die Gemeinderäte aber die Bedingung, dass der Unternehmer nach dem Auszug der Flüchtlinge sein Haus wieder gewerblich als Betriebsleiterwohnung nutzt und nicht etwa auf dem freien Markt als normale Wohnungen vermietet.

© SZ vom 14.10.2015 / ka - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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