Die Polizei warnt:Im Fasching mehr Alkoholkontrollen

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Wer sich betrunken ans Steuer setzt, riskiert oft nicht nur den Führerschein, sondern auch seinen Arbeitsplatz

Auch im Landkreis Freising will die Polizei während der Faschingszeit wieder verstärkt Alkoholkontrollen durchführen und rät deshalb, in Zweifelsfällen das Auto lieber stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen oder ein Taxi zu rufen. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setze, bedenke leider oft die Folgen nicht, heißt es in einer Presseerklärung der Polizei. Unter Umständen hänge mit der Fahrerlaubnis die Existenz zusammen, der Verlust des Führerscheins bedeute in vielen Fällen auch den Verlust des Arbeitsplatzes. Über diese Konsequenzen sollte sich jeder im Klaren sein.

Auch der Wiedererwerb des Führerscheins gestalte sich für einen Betroffenen manchmal schwierig. Schon ab 1,6 Promille würden bei einer Neubeantragung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und ein Abstinenznachweis von der Führerscheinstelle verlangt, ein Hindernis, das viele unterschätzten. Ein hoher Prozentsatz falle beim Erstversuch durch. Erst Vorbereitungskurse und die tatsächliche Einsicht über das eigene Verhalten ließen die prüfenden Psychologen zu einem positiven Ergebnis kommen. Ganz nebenbei sei dies auch mit erheblichen Kosten verbunden.

Eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann ausreichen, die Fahrerlaubnis zu verlieren. Dies kommt insbesondere bei einem Verkehrsunfall zum Tragen. Bei 0,5 Promille oder mehr bleibt es in der Regel bei einer Geldbuße von mindestens 500 Euro und einem Monat Fahrverbot. Wer 1,1 Promille oder mehr im Blut hat, muss mit einer hohen Geldstrafe und einem Fahrerlaubnisentzug von mehreren Monaten rechnen.

In diesem Zusammenhang werde von vielen das Problem "Restalkohol" vernachlässigt, warnt die Polizei weiter. Zwar lasse man nach dem Feiern das Auto stehen, aber am nächsten Tag steige man wieder ins Auto. Im Schnitt verringere sich der Blutalkoholgehalt jedoch nur um etwa 0,1 Promille pro Stunde. Die Polizei rät deshalb, sich nur ans Steuer zu setzen, wenn auch der Restalkohol wirklich sicher abgebaut ist.

© SZ vom 22.01.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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