Das Wasserwirtschaftsamt München weist darauf hin, dass noch bis Ende 2016 bayernweit Gewässer kartiert werden. Dies betrifft Grundstücksbesitzer im Amtsbezirk, deren Grund an Fließgewässern mit mehr als zehn Quadratkilometer Einzugsgebiet gelegen ist. Sie werden gebeten, den Mitarbeitern, der mit der Kartierung beauftragten Fachbüros, Zugang zum ihren Grundstücken zu ermöglichen. Die Mitarbeiter werden sich dafür mit einem Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) ausweisen. Welche Gewässer betroffen sind, ist auf www.lfu.bayern.de oder www.wwa-m-bayern.de ersichtlich. Nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie besteht eine Berichtspflicht, um die strukturellen Eigenschaften von Fließgewässern zu erfassen, der mit diesen Kartierungen nachgekommen wird. Die dabei erhobenen Daten liefern die Grundlage zur Wertung des ökologischen Zustandes der Gewässer und sollen ab Anfang 2017 zur Verfügung stehen.
Bis Ende 2016:Gewässer werden bayernweit kartiert
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