Bewährung für 22-Jährigen:Haarscharf am Gefängnis vorbei

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Geständnis bewahrt Moosburger am Freisinger Amtsgericht vor einer Haftstrafe wegen der Weitergabe von Drogen

Von Peter Becker, Freising/Moosburg

Ganz gut im Geschäft war nach eigenen Angaben ein heute 22-jähriger Moosburger. Der gab im vergangenen Jahr Ecstasy-Tabletten der Marke Mitsubishi und Marihuana in seinem Freundeskreis weiter. Zum Selbstkostenpreis, wie er gegenüber dem Schöffengericht am Freisinger Amtsgericht betonte. Dabei entging er um Haaresbreite einem längeren Aufenthalt in einem Gefängnis. Der junge Mann legte ein umfassendes Geständnis ab und versprach Vorsitzendem Richter Manfred Kastlmeier. "Ich lass es bleiben." Das Schöffengericht honorierte die Aussage des Angeklagten mit einer Haftstrafe von 15 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist.

Vorsitzender Richter Kastlmeier sprach in seinem Urteil von einem minderschweren Fall. "Eigentlich ein Bagatelldelikt", meinte er, wenn der Beschuldigte nicht ausgerechnet einen minderjährigen Bekannten mit Drogen versorgt hätte. Der 22-Jährige hatte einem 17-Jährigen die Tabletten und einen Joint gegeben. Eine weitere Bekannte hatte er mit dem Marihuana versorgt. Dabei handelte es sich um geringere Mengen. Der Gesetzgeber habe aber vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche vor Drogenkonsum und dessen gesundheitlichen Schäden geschützt werden müssten, erläuterte Vorsitzender Richter Kastlmeier dem Angeklagten und Schülern, die einen Ausflug ans Amtsgericht gemacht hatten.

Strafmildernd wirkt sich aus, dass der Beschuldigte niemand sei, der sich vor eine Schule stelle, um dort Drogen anzubieten. "Er hat sie einem langjährigen Bekannten gegeben, mit dem er freundschaftlich verbunden war." Was zu Lasten des Angeklagten geht, sind aber die Häufigkeit der Fälle sowie das Bundeszentralregister des Beschuldigten. Dies enthält zwei, wenn auch nicht einschlägige, Einträge.

Der junge Mann gab an, selbst im Jahr 2013 mit Kiffen angefangen zu haben. Es habe ihm immer mehr Spaß gemacht, bekannte er. Die Drogen habe er von einem Dealer in Landshut gekauft, gab er an. "Ich habe einen gekannt, der das hauptberuflich macht." Wer das sei, dürfe aber er nicht sagen, beantwortete er die dementsprechende Frage von Vorsitzendem Richter Kastlmeier. "Sonst krieg ich eine drüber."

Einen Schulabschluss hat der junge Mann nicht. Aber immerhin eine Arbeitsstelle und eine eigene Wohnung, was ihm eine günstige Sozialprognose beschert. Allerdings gab er an, 50 000 Euro Schulden zu haben, die von Mobiltelefonverträgen herrühren. Vermutlich, weil er einstmals so dick im Geschäft war, dass er ein ganzes Handysortiment brauchte.

Die Bewährungsstrafe ist mit einigen Auflagen verbunden. Der junge Mann musste sich noch während der Verhandlung dazu bereit erklären, eine Speichelprobe abzugeben. Er hat sich künftig sämtlicher illegaler Drogen zu enthalten. Um zu verifizieren, dass er sich an diese Auflage hält, muss er sich beim Forensisch Toxikologischem Zentrum in München melden. Solange wie die Bewährungszeit läuft, hat der 22-Jährige dreimal im Jahr Urinproben abzugeben, die dann auf Rückstände von Drogenkonsum untersucht werden.

© SZ vom 20.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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