Bei Dietersheim war Schluss:Mit Türklinke und Suppendose geworfen

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Der Prozess um eine wilde Verfolgungsjagd durch Bayern geht weiter, ein Urteil wird wohl erst im Januar gesprochen

Von Alexander Kappen, Landshut/Eching

Die beiden Männer aus Halle an der Saale und Merseburg, die im März nach einer wilden Verfolgungsjagd mit der Polizei durch halb Bayern schließlich auf einem Acker bei Dietersheim gestoppt worden sind und derzeit am Landshuter Landgericht auf der Anklagebank sitzen, müssen auf ihr Urteil noch warten. Dieses hätte eigentlich am Freitag gesprochen werden sollen. Da die Anwältin des 32-jährigen Hallensers jedoch beantragte, eine weitere Zeugin zu hören, wird der Prozess nun am 27. Dezember und 17. Januar fortgesetzt.

Den beiden Männern, die keinen Führerschein haben, wird vorgeworfen, mit einem in Merseburg gestohlenen Auto in Bayreuth in eine automatische Kennzeichenkontrolle geraten zu sein. Danach sollen sie mit halsbrecherischen Fahrmanövern vor der Polizei geflüchtet sein. Der 31-jährige Merseburger soll zudem unterwegs eine Suppendose, eine Türklinke und den Griff eines Mülleimers nach Polizeiautos geworfen und diese beschädigt haben. Deshalb erhob die Staatsanwaltschaft unter anderem Anklage wegen Diebstahls, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung und Sachbeschädigung.

Darüber, wer das Auto gestohlen habe, lägen bislang keine belastbaren Beweise vor, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Reiter am Freitag. Vielleicht kann ja die Zeugin, die mit im Auto saß, auch darüber etwas berichten. Die Anwältin des Hallensers hat deren Vernehmung allerdings aus einem anderen Grund beantragt: Sie möchte nachweisen, dass ihr Mandant, der den Wagen fuhr, nicht dazu angestachelt hat, Gegenstände aus dem Auto zu werfen. Er habe den 31-Jährigen im Gegenteil sogar dazu aufgefordert, "das zu unterlassen". Die Zeugin könne das bestätigen.

Der 31-Jährige soll nun vom Gefängnis in eine psychiatrische Klink gebracht und von einem Gutachter gecheckt werden. Der Merseburger hatte angegeben, seit Jahren "Höllenhunde" zu hören und zu sehen. Der Gutachter, so der Richter, "soll uns sagen, ob er uns mit den Höllenhunden einen Bären aufgebunden hat". Der Sachverständige, der bereits am Donnerstag vor Gericht ausgesagt hatte, habe schon "einen ganzen Fundus an Diagnosen geliefert und diverse Persönlichkeitsstörungen festgestellt", so der Richter. Beim 32-jährigen, der ein Jahr lang Chrystal Meth genommen hat, liege "eine Sucht- und auch eine Persönlichkeitsproblematik" vor.

© SZ vom 07.12.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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