Befreiung vom Bebauungsplan:Steileres Dach für die Fotovoltaikanlage

Erst jüngst ist der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Eichenstraße geändert worden, um dem dort ansässigen einzigen Gewerbebetrieb von Korbinian Huber die Möglichkeit zum Neubau einer weiteren Fahrzeughalle zu geben. Nun folgte Hubers Bauantrag - der allerdings bereits wieder eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan erfordert. Statt einem Pultdach mit einer Neigung bis zu 15 Grad ist jetzt ein Satteldach mit 20 Grad geplant. Huber, der auch Gemeinderatsmitglied ist, begründete die Änderung damit, dass auch die übrigen Gebäude ein Satteldach mit ähnlicher Neigung aufwiesen und die steilere Dachneigung für die montierte Fotovoltaikanlage vorteilhaft sei. Da das Areal ohnehin abgelegen ist, hatte im Gemeinderat niemand etwas gegen die Änderungen.

© SZ vom 27.09.2016 / je - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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