Noch einmal ausgiebig beschäftigt hat sich der Rudelzhausner Gemeinderat mit der Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Niederhinzing. Zahlreiche Einwendungen mussten nach der zweiten Auslegungsrunde noch einmal abgehandelt werden. Unter anderem gab es Vorbehalte aus dem Landratsamt. Dieses besteht darauf, dass eine geforderte Linksabbiegerspur, die von der Kreisstraße FS 44 ins Gewerbegebiet führt, nun zwar nicht mehr gebaut, aber in der Planung vorgesehen werden soll. Nun erfolgt laut Bürgermeister Konrad Schickaneder eine neue Auslegung.
Bebauungsplan zum Gewerbegebiet Niederhinzing:Erneute Auslegung
© SZ vom 29.01.2018 / beb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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