Bauwunsch rundweg abgelehnt:Dörflich bleiben

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Allershausener Gemeinderat kann sich nicht für "Singlewohnungen" begeistern

18 Werkswohnungen "für Auszubildende und Nachwuchskräfte" will ein Bauwerber im Allershausener Ortsteil Göttschlag errichten. Der Gemeinderat hat dies jedoch - wie zuvor schon das Landratsamt - rundweg abgelehnt, nur Josef Lerchl (SPD) sprach sich für das Vorhaben aus. Er plädierte dafür, dies unter sozialen Gesichtspunkten zu betrachten. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt sei brutal. "Wir müssen was machen", sagte er zu seinen Kollegen. Das sei wichtiger als ein Preis für die schönste Ortschaft. Die Mehrheit im Gemeinderat sah das anders: 18 Wohnungen seien nicht akzeptabel, meinte Richard Dinkel (PFW). Der dörfliche Charakter "muss schon ein bisserl gewahrt werden", fand auch Ursula Kopp (PFW).

Der Bauwerber möchte gern 18 Singlewohnungen mit einfacher Ausstattung errichten, wie es in dem Antrag heißt, die Fassade soll mit Faserzementplatten verkleidet werden. Er betont, dass dies kein weiteres Boardinghaus oder Hotel in Allershausen werden solle, sondern "reine Wohnnutzung mit mittelfristigen Mietverhältnissen" vorgesehen sei. Geplant sind zwei Stockwerke mit Flachdach. Auch nach Auffassung des Landratsamts fügt sich das Gebäude aber nicht in die nähere Umgebung ein. Zudem liegt das Grundstück im Überschwemmungsgebiet der Amper.

Für Bürgermeister Rupert Popp (PFW) sind das zwei Ausschlusskriterien, zudem würden nicht die von Lerchl erwähnten Polizisten oder Kindergärtnerinnen einziehen. Anton Schrödl (CSU) schlug vor, dass man das Gebäude womöglich in zwei Baukörper aufteilten könnte, damit es nicht so massiv wirkt. Die Gemeinde will dem Antragsteller nahelegen, sich mit dem Landratsamt abzustimmen, ob eine Änderung der Planung Aussicht auf Erfolg hätte.

Auf mehr Wohlwollen stieß ein Antrag für ein Bauvorhaben am südlichen Ortsrand von Aiterbach. Dort soll auf einem als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesenen Grundstück ein Wohnhaus entstehen. Das Landratsamt hatte dies zunächst abgelehnt, weil es sich um einen Außenbereich handelt. Durch den Erlass einer Einbeziehungssatzung soll die Rechtslage nun jedoch geändert werden. Die Kreisbehörde riet aber davon ab, weitere Grundstücke mitaufzunehmen, wie von der Gemeindevorgeschlagen.

© SZ vom 09.09.2016 / psc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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