Ausbaubeitragssatzung:Modell für Ratenzahlung

Freisinger Stadtrat will Straßen-Anliegern entgegenkommen

Von Birgit Goormann-Prugger, Freising

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Beschluss des Freisinger Finanzausschusses bestätigt, bei der geltenden Straßenausbaubeitragsatzung zu bleiben. Die Beiträge werden also auch künftig von den jeweiligen Anliegern als "Einmalbeträge" erhoben und nicht als "wiederkehrende Beiträge" jedes Jahr von allen Bürgern der Stadt. Allerdings will man den Anliegern entgegenkommen, das heißt, die Härtefallregelung lockern und die Zahlungsmodalitäten sozial verträglicher gestalten. Kommunen haben seit dem Jahr 2014 die Möglichkeit, ihre Satzung entsprechend zu ändern. Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt, ein entsprechendes Abrechnungsmodell zu erarbeiten. Unter anderem Grünen-Stadtrat Sebastian Habermeyer hatte gefordert, dass bei den Ausbaubeiträgen allen Bürgern eine Ratenzahlung ermöglich werden müsse, selbst wenn sie deswegen nicht gleich einen Offenbarungseid leisten müssten. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich offenbar Hausbesitzer in der Innenstadt mit Schreiben an die Stadträte gewandt und beklagt hätten, dass sie für die Innenstadtsanierung mit bis zu 70 000 Euro zur Kasse gebeten würden. Sonst sei immer von bis zu 10 000 Euro die Rede gewesen.

Stadtdirektor Gerhard Koch hatte zuvor erklärt, dass in ganz Oberbayern keine Kommune bekannt sei, die den Wechsel zu den wiederkehrenden Beiträgen vollzogen habe. In der Stadt Freising wäre das überdies hoch kompliziert. Es müssten allein 20 bis 25 verschiedene Abrechnungseinheiten mit unterschiedlich hohen Beitragssätzen gebildet werden. Auch der bayerische Städtetag, der Gemeindetag und das Landratsamt Freising hätten von einem Systemwechsel abgeraten.

© SZ vom 02.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: