Ausbau der Innenstadt:Stadt muss Löwenanteil zahlen

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Die Bürgerinitiative "Innenstadtsanierung - aber nicht auf Kosten der Anlieger" kann einen kleinen Erfolg feiern. Die Neugestaltung der Freisinger City kann und muss laut Landratsamt zu 45 Prozent auf die Anwohner umgelegt werden.

Von Kerstin Vogel, Freising

Die Anlieger in der Freisinger Innenstadt werden für die bevorstehende Neugestaltung der City zwar mitzahlen müssen, allerdings nicht ganz so viel wie befürchtet. Die Straßen, die zu der künftigen Fußgängerzone rund um den Freisinger Marienplatz hinführen, werden nach dem jetzigen Stand der Planung in Zukunft als sogenannte Haupterschließungsstraßen zu betrachten sein.

Das geht aus einem Schreiben des Landratsamtes von Mitte Dezember hervor, das der Stadt jetzt vorliegt und dessen Inhalt den Mitgliedern des Finanzausschusses am Montagabend mitgeteilt wurde.

"Wir sehen nicht, dass da ein Luxusausbau betrieben wird"

Damit muss die Stadt 55 Prozent der Kosten für die Ausbaumaßnahmen tragen, an den Anwohnern bleiben die restlichen 45 Prozent hängen. Befürchtet hatten die Bürger in der Innenstadt sogar einen Anteil von 70 Prozent. Und - auch das eine Auskunft aus dem Landratsamt: Wenn sich die Stadt beim Ausbau für Materialien entscheidet, die höherwertig und damit teurer sind als bei einem Standardausbau, dann dürfte sie diese Kosten zwar sehr wohl auf die Anwohner umlegen, sie muss es aber nicht tun.

Schließlich komme ein etwas hochwertigerer Ausbau ja auch der Allgemeinheit zugute, so Koch: "Wir sehen allerdings derzeit nicht, dass da ein Luxusausbau betrieben wird." Die Stadträte haben jedenfalls wohl einen gewissen Spielraum, der den Prozentsatz, den die Anlieger am Ende zu zahlen haben, sogar auf 40 Prozent drücken könnte, wie Stadtjurist Gerhard Koch im Ausschuss sagte.

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Er hatte den Stadträten zuvor noch einmal ausführlich die Rechtslage geschildert und dabei einmal mehr klar gemacht, dass die Stadt aktuell um die Anwendung ihrer umstrittenen "Straßenausbaubeitragssatzung" nicht herumkomme. Bei jeder Erneuerung, Verbesserung oder Erweiterung der Straßen in der Stadt bestehe eine "Beitragserhebungspflicht", so Koch.

Zwar gebe es von nahezu allen Parteien im bayerischen Landtag Anträge, das in der einen oder anderen Form zu ändern. Solange da aber nichts beschlossen sei, müsse sich die Stadt, wie jetzt vom Landratsamt bestätigt, an das geltende Recht halten.

Zur Debatte stand bei der Einschätzung durch die Behörde demnach nur noch die Frage, wie die Straßen - darunter Amtsgerichts-, Weizen- und Heiliggeistgasse sowie die General-von-Nagelstraße - zu klassifizieren sind. Wäre das Landratsamt zu der Einschätzung gelangt, dass es sich hierbei nach dem Umbau um Anliegerstraßen handelt, wären die Anwohner mit 70 Prozent der Kosten zur Kasse gebeten worden.

Unter anderem deswegen hatte sich im vergangenen Jahr die Bürgerinitiative "Innenstadtsanierung - aber nicht auf Kosten der Anlieger" gegründet. Deren Vorsitzender Dieter Hillenbrand hatte stets argumentiert, dass die betroffenen Straßen keine reinen Anliegerstraßen seien und die Sanierung allen Bürger zugute komme. Diese Einschätzung zumindest teilt das Freisinger Landratsamt, sehr zur Zufriedenheit übrigens der Stadträte im Finanzausschuss, die den Bericht Kochs zustimmend zur Kenntnis nahmen.

© SZ vom 19.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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