Aus dem Amtsgericht:Bagger-Scheibe eingeschlagen

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Angeklagter muss Sozialstunden leisten und Schaden abarbeiten

Von Nadja Tausche, Freising

Er hatte die Heckscheibe eines Baggers mit einem Backstein eingeschlagen, jetzt hat das Amtsgericht Freising den 19-jährigen Angeklagten zu 30 Sozialstunden verurteilt. Den entstandenen Schaden von rund 450 Euro muss er zusätzlich beim Geschädigten abarbeiten. Die Arbeitsstunden hatten der Angeklagte und der Besitzer des Baggers miteinander vereinbart. Sie seien aber nur als Wiedergutmachung zu werten, sagte Richter Boris Schätz in der Verhandlung am Mittwoch und ordnete zusätzliche Sozialstunden an. Ihm fehle sonst der "erzieherische Aspekt", sagte er.

Der 19-jährige Angeklagte aus Neufahrn hatte den Stein an einem späten Freitagabend im März auf einen Bagger in der Dr.-von-Daller-Straße in Freising geworfen. In der Verhandlung erklärte er, unter Alkoholeinfluss gestanden zu haben. Zuvor habe er sich mit Freunden getroffen, so der 19-Jährige, man habe einen Kasten Bier und Jägermeister getrunken. Als die Freunde dann das Haus verließen, sei die Situation eskaliert. Dem Richter zufolge ist sein Alkoholpegel eigentlich gar nicht so hoch gewesen. Er vertrage aber eben nichts, erwiderte der Angeklagte.

In der Verhandlung zeigte er sich geständig und sagte, es tue ihm leid. Das wertete die Staatsanwältin genauso zu seinen Gunsten wie die Tatsache, dass in dem Fall nach dem Jugendstrafrecht geurteilt werden könne: Bei dem 19-Jährigen sei von einer "Reifeverzögerung" auszugehen. Zu Lasten gelegt wird ihm dagegen, dass er im Vorjahr schon einmal in Untersuchungshaft gesessen habe. Aktuell befindet sich der 19-Jährige in Therapie, eine Ausbildungsstelle hat er laut eigenen Angaben in Aussicht.

Zu den Sozialstunden und den etwa 50 Stunden, die der Angeklagte bei dem Geschädigten ableisten muss, soll er auch die gesamten Kosten für die Verhandlung tragen. Am Ende der Verhandlung sagte er, die Kosten im zweistelligen Bereich könne er aber nicht bezahlen, weil er derzeit keiner Beschäftigung nachgehe. Für den Richter war dies allerdings kein Argument: Dann müsse er sich eben einen Nebenjob suchen, sagte er.

© SZ vom 30.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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