Auf dem Weg zur Arbeit verunglückt:Nicht übermüdet, sondern unachtsam

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24-Jähriger schrammt an einer Leitplanke entlang. Weil er angeblich in einen Sekundenschlaf gefallen ist, erhält er zunächst einen Strafbefehl. Das Amtsgericht beurteilt den Vorfall anders - das Verfahren wird eingestellt

Von Alexander Kappen, Freising/Eching

Ein junger Mann fährt mit seinem Auto auf der Kreisstraße FS 5 bei Günzenhausen. Er fällt wegen Übermüdung in einen Sekundenschlaf, kommt nach rechts von der Fahrbahn ab und schrammt an der Leitplanke entlang. Und das ist strafbar - als fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs. So las es sich zunächst in der Anklage.

In der Verhandlung am Freisinger Amtsgericht, zu der es gekommen war, weil der 24-jährige Unfallfahrer aus dem Kreis Aichach gegen den verhängten Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, stellte sich alles allerdings ein wenig anders dar. Auf Antrag der Staatsanwältin stellte Richterin Tanja Weihönig das Verfahren vorläufig ein. Wenn der Angeklagte die Auflage erfüllt und 150 Euro an die Verkehrswacht Landshut zahlt, ist die Sache für ihn endgültig erledigt.

In der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Angeklagte wohl eher nicht eingeschlafen war. Wahrscheinlicher war eine gewöhnliche Unachtsamkeit. "Damit bliebe dann noch eine Ordnungswidrigkeit", sagte die Richterin.

Der 24-Jährige berichtete, dass er in der Nacht vor dem Unfall an einem Montagmorgen im September 2017 ganz normal um die acht Stunden geschlafen habe. "Es war Morgen wie an jedem anderen Arbeitstag, ich habe mich ganz normal gefühlt", sagte der Angeklagte. Auch am Wochenende zuvor "ist nichts Besonderes gewesen, so dass ich da länger aufgeblieben wäre". Er könne sich nicht erklären, wie es auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle in Eching zu dem Unfall gekommen sei: "Vielleicht war ich mit den Gedanken schon in der Arbeit, ich weiß es nicht." Jedenfalls sei er am Beginn der Leitplanke, wo diese vom Boden wie eine Rampe nach oben führt, mit den beiden rechten Reifen auf die Schutzvorrichtung geraten. "Und dann hat es ein bisschen gedauert, bis ich wieder runtergekommen bin." Sein Auto habe einen Totalschaden erlitten. An der Leitplanke entstand laut Landkreis-Bauhof in Zolling ein Schaden von 2000 Euro.

Zu der Anklage wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung ist es offenbar gekommen, weil der 24-Jährige nach dem eintreffen der Polizei zunächst sagte, er sei eingeschlafen. Das berichtete eine Beamtin in der Verhandlung. Als sie den Angeklagten daraufhin als Beschuldigten belehrt habe, "hat er zunächst keine Angaben mehr gemacht und später gesagt, dass er vielleicht eingeschlafen sein könnte, aber eigentlich könne er sich das Ganze auch nicht erklären". Der 24-Jährige, so die Polizistin, habe keinerlei Ausfallerscheinungen gezeigt. "Er hat auch nicht müde gewirkt, es könnte also auch eine normale Unachtsamkeit gewesen sein." Davon gingen letztlich auch Staatsanwaltschaft und Gericht aus, so dass das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Angeklagten eingestellt wurde.

© SZ vom 31.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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