Attenkirchen:Schrott für Nigeria

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Angeklagte lagern Gerätschaften nicht sachgemäß

Von Alexander Kappen, Attenkirchen

Ganz so schlimm, wie es sich in der Anklage las, war es am Ende doch nicht. Dass die zwei inzwischen arbeitslosen Angeklagten, ein 41-jähriger Neufahrner sowie ein 43-jähriger Erdinger, von Januar bis Dezember 2014 auf einem Grundstück in Attenkirchen Schrottfahrzeuge, ausgebaute Automotoren, alte Kühlschränke, Klimaanlagen und Batterien lagerten, ohne sie in geeigneten, säurebeständigen Behältern aufzubewahren, gaben sie in der Verhandlung am Amtsgericht zu. Der 41-Jährige räumte auch den Versuch ein, einen Container mit nicht mehr funktionsfähigen Fahrzeugen und Geräten per Schiff in seine nigerianische Heimat zu schicken. Der Vorwurf, dass die beiden Angeklagten auf dem Gelände ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung eine Anlage betrieben haben, auf der täglich mindestens eine Tonne Abfall umgeschlagen worden ist, war jedoch nicht aufrechtzuerhalten.

Am Ende verurteilte Richter Michael Geltl die beiden "nur" wegen des Umgangs mit gefährlichen Abfällen zu Geldstrafen von 600 und 900 Euro. Den höheren Betrag muss der 41-Jährige aus Neufahrn zahlen, der zudem wegen versuchter ungenehmigter Ausfuhr von Abfällen verurteilt wurde. Letztlich, so stellten es die Verteidiger dar, waren die Straftaten dem kulturellen Hintergrund der Angeklagten geschuldet, denen offenbar nicht klar war, dass sie etwas Unrechtes taten. Sie machten auf dem angemieteten Gelände - offenbar jeder auf eigene Rechnung - Geschäfte mit alten Fahrzeugen, Reifen und Geräten, die sie dann weiter verkauften. "Die Gegenstände, die auf dem Gelände zur Ausfuhr gelagert wurden, sind in Nigeria kein Abfall", sagte Verteidiger Florian Haas. "Die Sachen sind dort wertvoll und werden wieder hergerichtet", pflichtete Kollege Walter Huber bei.

Die Polizei war über eine Anzeige der Regierung von Oberbayern auf das Gelände in Attenkirchen aufmerksam geworden, wie ein Beamter der Inspektion in Freising als Zeuge aussagte. Beim Eintreffen auf dem Grundstück habe er einen Seecontainer vorgefunden und "starken Ölgeruch" wahrgenommen. Der Container war mit alten Fahrzeugen und Geräten gefüllt. Als die Polizei mit einem Vertreter des Landratsamts am Tag darauf zum Ortstermin erschien, "war der Container weg", berichtete der Beamte. Er verständigte die Wasserschutzpolizei in Hamburg, die den Container schließlich aus dem Verkehr zog und nach Attenkirchen zurückschickte. Der 41-jährige Angeklagte gab zu, dass das sein Container war, "aber ich wusste nicht, dass das verboten ist". Die versuchte Ausfuhr eines weiteren Containers, die ihm in der Anklage zur Last gelegt wurde, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. In diesem Fall wurde er freigesprochen.

Auch "woher die Erkenntnis kommen soll, dass auf dem Grundstück täglich eine Tonne Abfall umgeschlagen worden ist, kann ich nicht sehen", sagte der Richter nach der Beweisaufnahme. So blieb nur der Vorwurf der unsachgemäßen Lagerung des Abfalls auf dem asphaltierten Grund. Öl oder sonstige umweltschädliche Flüssigkeiten sind jedoch nicht ausgelaufen. Inzwischen sind die Gegenstände weitgehend von dem Freigelände entfernt worden.

© SZ vom 04.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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