Arbeitserlaubnis für Asylbewerber:"Korrekt und mit Augenmaß"

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Landratsamt wehrt sich gegen Vorwürfe des Helferkreises

Vor fünf Wochen hat sich der Helferkreis Wippenhauser Straße an das Freisinger Landratsamt gewendet. Am 20. Februar forderte er Landrat Josef Hauner (CSU) in einem Schreiben dazu auf, "die juristisch fragwürdige Praxis bei der Kriterienprüfung für die Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge zu beenden". Weil lange keine Antwort kam, wendete sich der Helferkreis an die Medien. In einer Mitteilung heißt es, die lange Wartezeit sei inakzeptabel. Täglich kämen Betroffene mit einem Passersatzpapier-Antrag (PEP) und seien ratlos, wie sie damit umgehen sollten. Das Dokument ist wichtig, da ansonsten die Arbeitserlaubnis nicht erteilt wird oder Leistungskürzungen drohen.

"Selbstverständlich sind wir nach wie vor an einer guten Zusammenarbeit mit den Helferkreisen interessiert", bekundet Landratsamt-Sprecherin Eva Dörpinghaus auf Nachfrage. Sie stellt jedoch klar, dass dem Helferkreis signalisiert worden sei, dass sich die Antwort verzögern könne. Landrat Hauner bestätigte dies am Donnerstag im Kreistag. Der zuständige Jurist im Landratsamt hatte offenbar dem Helferkreis angekündigt, dass sich eine Auskunft verzögere, weil er in Urlaub sei.

In einer erneuten Stellungnahme will das Landratsamt dem Eindruck entgegentreten, es entscheide juristisch fragwürdig und kaltherzig über das Schicksal der Asylbewerber. "Beides ist nicht richtig. Im Landratsamt wird korrekt und mit Augenmaß gearbeitet." Aus Sicht der Ausländerbehörde sei es zulässig, Asylbewerber aufzufordern, einen PEP-Antrag zur Klärung ihrer Identität auszufüllen. Von einer Person, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt habe, weil sie in ihrer Heimat politisch verfolgt werde, könne nicht erwartet werden, dass sie sich zur Beschaffung eines Passes an ihre Botschaft oder die Behörden im Herkunftsland wende. Die Prozedur diene dazu, möglichst eindeutig die Identität der Flüchtlinge zu klären.

Das Landratsamt habe bislang keinem Flüchtling ein Ausbildungserlaubnis entzogen und werde dies auch in Zukunft nicht tun, heißt es in der Mitteilung. Bei der Erteilung von solchen Erlaubnissen haben solche Bewerber, die aus Staaten mit hoher Bleibeprognose wie Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien kommen, die besten Chancen. Ähnliches gilt bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen. Ein absolutes Beschäftigungsverbot gibt es für Bewerber aus sicheren Herkunftsländern wie den Balkanstaaten, Senegal und Ghana.

Die SPD-Kreisräte Beate Frommhold-Buhl und Peter Warlimont haben im Kreistag eine Anfrage gestellt, wie es um die Erteilung und Einziehung von Arbeitserlaubnissen oder Ausbildungserlaubnissen für Asylbewerber im Landkreis bestellt ist. Dazu hätten die Sozialdemokraten gerne konkrete Zahlen, "um den Kenntnisstand in dieser Sache zu verbessern". Frommhold-Buhl und Warlimont wünschen sich Aufklärung darüber, nach was für Kriterien das Landratsamt bei Arbeits- und Ausbildungserlaubnissen entscheide und ob andere Landratsämter diese Kriterien ähnlich interpretierten. Die Sozialdemokraten sehen eine Reihe ungeklärter Fragen bezüglich der PEP-Anträge. Außerdem möchten sie wissen, ob es stimme, dass das Landratsamt Visa für Studierende nur für ein Jahr ausstelle. In München würden diese häufig zweieinhalb Jahre gelten.

© SZ vom 03.04.2017 / beb, regu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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