Anzeige wegen Bedrohung:Zu verworren für ein Urteil

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Das Amtsgericht stellt das Verfahren gegen einen 32-Jährigen ein, der Frau und Kind bedroht haben soll. Nicht einmal die Belastungszeugen erscheinen zum Termin, und auch der Angeklagte ist angegriffen worden

Von Peter Becker, Freising

Seine Ex-Frau soll ein 32-jähriger Kraftfahrer mit den Worten "ich bringe dich und das Kind um" im März diesen Jahres bedroht haben. Infolgedessen gab es ein Kontaktverbot und einen gerichtlichen Beschluss, dass sich der Mann der Mutter seiner Tochter nicht mehr nähern dürfe. Er erhielt eine Anzeige wegen Bedrohung. Obendrein wurde ihm vorgeworfen, einige Male gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen und mit seiner ehemaligen Frau Kontakt aufgenommen zu haben. Richter Manfred Kastlmeier stellte das Verfahren gegen den Angeklagten am Freisinger Amtsgericht gegen eine Geldauflage von 500 Euro ein. Zu verworren sind die Umstände, um ein Urteil zu fällen. Die Hauptzeugen waren nicht erschienen. Und in Folge des Streits war gar ein versuchtes Tötungsdelikt gegen den Angeklagten verübt worden.

Schon als der Angeklagte noch in Kroatien lebte, war die Ehe zwischen ihm und seiner Frau geschieden worden. Diese gab an, mit dem gemeinsamen Kind nach Deutschland ziehen zu wollen, um dort bei ihren Eltern zu leben und zu arbeiten. Weil er seiner Tochter nahe sein wollte, ergriff der Beschuldigte die Gelegenheit, ebenfalls in den Landkreis zu ziehen. Ein Bekannter hatte ihm eine Anstellung als Kraftfahrer in Aussicht gestellt.

Seine Frau, die in Eching wohnen soll, sah er in schlechter Gesellschaft. Beide unternahmen in der Freizeit etwas mit der gemeinsamen Tochter. Doch als seine Frau zu einem Mann zog, mit dem er selbst sie bekannt gemacht hatte, machte er sich vor allem Sorgen um das Kind. Der Bekannte trinke, nehme Drogen und sei schon in Haft gewesen, erklärte der Beschuldigte vor Gericht. Er stritt allerdings die Drohung, seine Frau und die Tochter umbringen zu wollen, ab.

Für seine telefonischen Verstöße gegen das Kontaktverbot hatte der Beschuldigte Erklärungen. Einmal hatte er zunächst die Kinder eines Freundes, bei dem er lebte, zu dessen Frau nach München gebracht. Erst am fortgeschrittenen Abend erschien er vor der Wohnung seiner ehemaligen Frau, um die Tochter zurückzubringen, mit der er den Tag verbracht hatte. Deshalb habe er angerufen, sagte er. Ein andermal habe er dem Mädchen ein Geschenk übergeben wollen. Zwei Begegnungen fanden zufällig in Eching in einem Supermarkt und auf der Straße statt.

"Das Ganze ist komisch", versuchte sich Richter Manfred Kastlmeier einen Reim auf die Angelegenheit zu machen, in der es wohl in erster Linie um ein Tauziehen um das Kind geht. "Ich will nicht weiter in dem Sumpf herumstochern. Wer weiß, was da noch alles zu Tage kommt."

Weil seit dem 14. Juni, dem Tag, als der Beschuldigte das letzte Mal unerlaubterweise in Kontakt zu seiner ehemaligen Frau getreten sein soll, nichts mehr vorgefallen ist, regte der Richter an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Die beiden Hauptbelastungszeugen, der Lebensgefährte der ehemaligen Frau des Kraftfahrers und sie selbst waren zu dem Termin nicht erschienen. Das mag zu Gunsten des Angeklagten sprechen. Zugute muss diesem auch gehalten werden, dass er knapp einem versuchten Totschlag durch den Bruder des Lebensgefährten der ehemaligen Frau des Angeklagten entging. Dieser wollte mit einem Messer oder einer Machete auf ihn losgehen. Der wehrte den Angriff ab. Der Angreifer soll in Untersuchungshaft sitzen.

© SZ vom 31.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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