An einer Haftstrafe führt kein Weg vorbei:Geständnis kommt zu spät

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26-jähriger Angeklagter gibt den Diebstahl von 30 Laptops am vierten Verhandlungstag doch noch zu. Unter anderem wegen seiner Vorstrafen muss er trotzdem für 14 Monate ins Gefängnis

Von Gerhard Wilhelm, Flughafen

Drei Verhandlungstage lang hatten eine 26-jähriger Angeklagter und sein Verteidiger auf die Karte Freispruch gesetzt. Doch am vierten Tag beendete die Aussage des letzten Zeugen jede Hoffnung und der Angeklagte räumte den Diebstahl von 30 Laptops aus der Lagerhalle eines Logistikunternehmens, bei dem er zur Tatzeit angestellt war, doch noch ein. Sehr strafmildernd wirkte sich das späte Geständnis aber nicht mehr aus. Richterin Sabine Schmaunz verurteilte ihn zu 14 Monaten Freiheitsentzug - ohne Bewährung. Zum einen, weil er zur Tatzeit bereits auf Bewährung war, und zum anderen, weil er wegen schweren Diebstahls bereits mehrfach vorbestraft ist.

Der Angeklagte arbeitete zur Tatzeit am 14. Juli 2016 in einer Firma, die Fracht umschlägt - von deutschen Firmen über den Flughafen ins Ausland und umgekehrt, aber auch innerhalb Deutschlands. Die per Flugzeug gekommene Ware wird auf Paletten abgeholt und bis zum Weitertransport zum Endkunden in einer großen Halle zwischengelagert. In der Tatnacht zeichneten Kameras auf, wie jemand mit einem Gabelstapler Ware in einen vor der An- und Auslieferungsrampe geparkten Transporter verlud. Da nur die Notbeleuchtung brannte, war auf den ersten Blick nicht mit Sicherheit zu erkennen, wer der Täter war. Dass Ware in der Nacht gestohlen wurde, fiel erst dem Endkunden beim Abzählen der Lieferung auf. Es fehlten 30 Laptops im Wert von rund 14 500 Euro.

Bei der Durchsicht des Videomaterials identifizierte sowohl der Firmenchef als auch ein Gutachter den Angeklagten als Täter. Der war zudem ein paar Tage nach dem Diebstahl nicht mehr zur Arbeit erschienen. Dass sein Mandant nachts unerlaubt in der Halle war und offenbar etwas entwendet hatte, gab letztlich auch der Verteidiger des Angeklagten zu. Seiner Meinung nach gab es aber keinerlei Beweise, dass es sich bei der verladenen Ware um die abhanden gekommenen 30 Laptops handelte. Doch nur deswegen sei sein Mandant angeklagt. Wiederholt fragte er deshalb die Zeugen, Kollegen des Angeklagten, ob denn auch die Vollständigkeit von Lieferungen kontrolliert werde. Dies sei in der Regel nur der Fall, wenn deutlich zu sehen sei, dass zum Beispiel Kartons offen seien, hieß es. Der Verteidiger stellte die Frage in den Raum, ob denn nachgewiesen werden könne, dass die Laptops überhaupt in der Lagerhalle angekommen seien. Außerdem könne es auch sein, dass sie auf dem Weg zum Kunden verschwunden seien.

Entscheidend wurden die Aussagen des Firmenchefs und - am vierten Verhandlungstag - die des Spediteurs, der die Paletten von der Halle zum Endkunden gebracht hatte. Beide sagten vor Gericht aus, dass die Palette mit den Laptops für den Endkunden bei der Anlieferung höher gewesen sei als bei der Auslieferung. Das habe man auf Fotos und den Videos erkennen können. Der 52-jährige Mitarbeiter der abholenden Spedition sagte auf Nachfrage von Richterin Schmaunz, ob er einen Unterschied zwischen Vorher und Nachher gesehen habe: "Auf jeden Fall". Er bezifferte die Höhendifferenz auf einen halben Meter.

Nach einer fünfminütigen Unterbrechung, die der Verteidiger beantragte, um mit seinem Mandanten zu sprechen, kam das Eingeständnis, die Laptops gestohlen zu haben. Der Verteidiger begründete das lange Festhalten an der Unschuld des 26-jährigen Angeklagten, der seit Mitte Juni in Untersuchungshaft sitzt, damit, dass dieser erst im Sommer 2016 geheiratet habe und eine schwerkranke Mutter habe. Müsse er ins Gefängnis, könne er ihr nicht helfen. Sowohl die Staatsanwältin, die 18 Monate Haft gefordert hatte, als auch Richterin Schmaunz bedauerten den Gesundheitszustand der Mutter, sahen aber keinen Grund, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, wie es der Verteidiger angesichts der Lebenssituation seines Mandanten vorgeschlagen hatte . Schmaunz und die Staatsanwältin sahen keine positive Sozialprognose, da der Angeklagte zum zweiten Mal während einer Bewährungszeit eine Straftat begangen hatte. Nur eine Freiheitsstrafe komme in Frage.

© SZ vom 17.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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