Am Landshuter Landgericht:Zwei Jahre Haft für 35-Jährigen

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Jugendkammer sieht Vorwurf der versuchten Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung eines 13-jährigen Mädchens auf Flughafentoilette als bewiesen an. Angeklagter führt Alkoholeinfluss als Entschuldigung an

Von Peter Becker, Landshut/Flughafen

Die Jugendkammer am Landshuter Landgericht schickt einen 35-jährigen Mann wegen versuchter Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens und vorsätzlicher Körperverletzung für zwei Jahre hinter Gitter. So lautet das Urteil, das Vorsitzender Richter Oliver Dopheide am Donnerstagnachmittag verkündet hat.

Am Vormittag hatte die 13-Jährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit ihre Aussage gemacht. Auch der Angeklagte musste den Sitzungssaal verlassen. Ein Arzt hatte attestiert, die Jugendliche könnte in Anwesenheit des 35-Jährigen eine "Retraumatisierung" erleiden. Die versuchte Vergewaltigung hatte der Angeklagte bereits am ersten Verhandlungstag gestanden. Die Jugendkammer kam ebenfalls zu dem Schluss, insbesondere, weil der Mann Gewalt als Nötigungsmittel eingesetzt hat.

Was den Einsatz einer Bierflasche als "gefährliches Werkzeug" angeht, rückte die Jugendkammer vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ab. Der erheblich angetrunkene Angeklagte scheint wohl eher vor dem Gesicht der 13-Jährigen herumgefuchtelt, als zu einem gezielten Schlag auf ihren Kopf ausgeholt zu haben. So erschien es der Jugendlichen in ihrer subjektiven Wahrnehmung des Geschehens in der Flughafentoilette. Der Sachverständige fand am Unterarm der 13-Jährigen, mit dem sie einen angeblichen Schlag pariert hatte, jedenfalls keine entsprechenden Wunden. Da die Flasche zerbrach, hätte er dort Splitterverletzungen feststellen müssen. Gleichwohl nahm der 35-Jährige Verletzungen bei der Jugendliche bei seiner Attacke billigend in Kauf.

Der Sachverständige sprach von einer gewissen Enthemmtheit des Angeklagten aufgrund einer durchzechten Nacht. Den Alkoholisierungsgrad siedelt er in einer Spanne zwischen 0,88 und 1,47 Promille an.

"Ich bin kein schlechter Mensch", beteuerte der Angeklagte. Er stammt aus prekären Verhältnissen. Seine Frau und seine beiden Kinder leben in einem rumänischen Dorf. Ohne Wasser und ohne Strom. Der 35-Jährige bezeichnet sich selbst als Installateur. Vorwiegend in Frankreich war er auf Baustellen als Gelegenheitsarbeiter tätig. Dabei verdiente er offenbar mehr als die 200 Euro im Monat in seiner Heimat. Geschlafen habe er in Einrichtungen der Caritas, auf Bahnhöfen oder in Zügen, schilderte er. Als sich der Vorfall am Flughafen ereignet hatte, befand er sich offenbar auf der Durchreise nach Rumänien. Das Mädchen und die sie begleitenden Männer, die er am Münchner Hauptbahnhof kennengelernt hatte, waren Zufallsbekanntschaften.

Zu seinen Ungunsten wertete die Jugendkammer, dass er strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten sei, wenn auch nicht einschlägig. Bei den Taten handelte es sich um Diebstähle und Schwarzfahren mit der Bahn. Jugendrichter Dopheide warf ihm vor, er habe sich mit "kleinkriminellen Taten über Wasser gehalten". Der Angeklagte entschuldigte sich damit, dass dies Alles unter dem Einfluss von Alkohol geschehen sei. "Ich versuche stark zu sein", beteuerte er. Wenn ihm die Frau aber am Telefon sage, dass es ihr und den Kindern schlecht gehe, verlasse ihn die Kraft, stark zu sein. "Ich habe nicht gestohlen, weil ich Spaß daran hatte", beteuerte er.

Obwohl der Angeklagte verheiratet ist und Kinder hat, stellt ihm die Jugendkammer keine günstige Sozialprognose. Wenn er als Gelegenheitsarbeiter durch Westeuropa zieht, ist er praktisch wohnsitzlos. Positiv wertete die Jugendkammer sein Geständnis und die Haftempfindlichkeit, der er als Rumäne im Gefängnis unterworfen ist. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht auch, dass die 13-Jährige einem für ihr Alter unsteten Lebenswandel nachgeht. "Man kann dem Angeklagten nicht alles anlasten, was bei ihr schief gelaufen ist", sagte Richter Dopheide.

© SZ vom 18.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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