Am Freisinger Amtsgericht:Bewährungsstrafe für Stalker

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Ex-Freundin eines 34-Jährigen erlebt einen dreijährigen "Horrortrip"

Es gebe mit Sicherheit "schlimmere Fälle des Stalkings", sagte Richterin Tanja Weihönig. Aber die Beharrlichkeit des Angeklagten und die Vielzahl der Fälle hätten beim Opfer zu einer starken Beeinträchtigung geführt. Als "unschön" bezeichnete sie am Donnerstag in der Sitzung des Freisinger Amtsgerichts, dass der 34-Jährige, der sich trotz eines vom Gericht ausgesprochenen Verbots seiner 29-jährigen Ex-Freundin immer wieder näherte und Kontakt zu ihr aufnahm, wegen der gleichen Sache bereits vorbestraft war. Das betreffende Urteil wurde am 4. Mai 2013 rechtskräftig. Der erste Fall der aktuellen Anklage datierte vom: 4. Mai 2013. "Das ist eine Rückfallgeschwindigkeit, die ihresgleichen sucht", sagte die Richterin.

Dass der Angeklagte nun wegen Nachstellung verurteilt wurde, dabei aber mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten davon kam, hatte er seinem umfassenden Geständnis, der positiven Sozialprognose und seinen veränderten Lebensverhältnissen zu verdanken. Er hat eine geregelte Arbeit, ist aus Freising, wo seine Ex-Freundin wohnt, weggezogen, lebt in einer neuen Beziehung und befindet sich in Therapie. Im letzter Zeit hat es dem Vernehmen nach keinen Vorfall mehr gegeben. Aber zuvor habe seine Mandantin "einen dreijährigen Horrortrip erlebt", sagte der Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Ex-Freundin. Der Angeklagte fuhr wiederholt durch die Straße, in der die 29-Jährige wohnt, verfolgte sie mit dem Auto, hielt sich auf ihrem Grundstück auf, schickte ihr SMS-Nachrichten. All das war ihm, wie er wusste, vom Gericht verboten worden. Die 29-Jährige hatte, wie sie sagte, Angstzustände, Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten in der Arbeit und änderte ihre Lebensgewohnten. So fuhr sie etwa Umwege, um nicht verfolgt zu werden. Der Angeklagte seinerseits "lebte in einer Schein- und Traumwelt, war gedanklich auf seine Ex-Freundin, die er stark überidealisierte, fixiert - das war eine Art Tunnelblick", sagte Landgerichtsarzt Hubert Näger in seinem Gutachten. Der 34-Jährige sei nicht schuldunfähig, aber eine verminderte Steuerungsfähigkeit liege nahe. Das wurde in dem auf einer Absprache basierenden Urteil berücksichtigt. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 2520 Euro Schmerzensgeld zahlen, seine Therapie fortsetzen und sich endgültig von der 29-Jährigen fernhalten.

© SZ vom 19.06.2015 / axka - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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