Allershausen:Zwei Wohnungen in einer Doppelhaushälfte

Die Verwaltung hatte vor Bezugsfällen gewarnt - die Gemeinderäte haben dennoch anders entschieden. Ein Bauwerber will beim Neubau eines Doppelwohnhauses in einer der beiden Haushälften zwei Wohneinheiten unterbringen: eine Einliegerwohnung im Erdgeschoss und eine kleine Wohnung im Ober- und Dachgeschoss. Laut Bebauungsplan ist im Glonnfeld II aber nur je eine Einheit zulässig. Dennoch befürwortete das Gremium bei zwei Gegenstimmen den Antrag auf Vorbescheid - obwohl solche Wünsche nun vielleicht auch aus anderen Baugebieten kommen werden. Anton Schrödl (CSU) warb dafür, das Vorhaben zu genehmigen. Schließlich gebe es viele junge Leute, die dringend eine Wohnung suchen. Auch Nina Huber (PFW) hatte keine Bedenken, zumal sich an der Kubatur des Hauses nichts ändert. Während Christian Huber (SPD) einwandte, dass sich die Planer bei der Aufstellung des Bebauungsplans schon etwas gedacht hätten, fand Christine Kreß (PFW), dass er nicht mehr zeitgemäß sei: "Wir werden künftig ganz andere Wohnungen brauchen."

© SZ vom 18.03.2016 / psc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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