Allershausen:Keine Wagenburg

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Tiefgarage als Auflage für vier Sechsfamilienhäuser

Von Petra Schnirch, Allershausen

Auf den vier freien Parzellen im Baugebiet Eggenberger Feld II sollen vier Häuser mit je sechs Wohneinheiten entstehen. So hat es der Grundeigentümer beantragt. Der Allershausener Gemeinderat stimmte dem am Dienstag zu - machte allerdings zur Auflage, dass gleichzeitig eine Tiefgarage gebaut wird. Die bisherige Planung sah vor, dass die erforderlichen 52 Stellplätze oberirdisch geschaffen werden.

Sie könne die Kritik mehrerer Anwohner gut verstehen, sagte Nina Huber (PFW), eine Tiefgarage sei für sie ein "Muss". Leonhard Held (CSU) sah das genauso: Mehr als ein Viertel der gesamten Fläche werde sonst zum Parkplatz. Ein Anwohner sprach in seiner Einwendung gar von einer "Wagenburg", welche die "wenig gelungenen Baukörper" umgeben würde. Auch die enge Zufahrt durch die Anton-Bruckner-Straße, die an ihrer schmalsten Stelle nur 3,75 Meter breit sei, stellt aus seiner Sicht ein Problem dar. Weiterer Kritikpunkt ist die fehlende Begrünung. Es sei nicht nachvollziehbar, dass zwei Jahrzehnte nach Aufstellen des ersten Bebauungsplans dieser Fehler an der "Automeile" Fliederweg nun wiederholt werden solle, so der Anwohner weiter.

Die Mehrheit der Gemeinderäte sprach sich für eine Tiefgarage mit 48 Stellplätzen aus, oberirdisch sollen nur Besucherparkplätze zugelassen werden. Gegen diese Auflage votierten Bürgermeister Rupert Popp und sein Stellvertreter Martin Vaas (beide PFW). Max Raith (PFW) forderte eine Grundsatzdebatte im Gemeinderat, wann Tiefgaragen künftig gefordert werden.

Für das Bauvorhaben ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig, denn bisher sind lediglich vier Wohneinheiten pro Haus zulässig. In seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1983 war sogar das ausgeschlossen. 2004 hatte die Gemeinde aber ein Gerichtsverfahren gegen einen Bauwerber verloren. Früher sei die Sichtweise eben eine andere gewesen, erläuterte Popp, die Wohnungsnot sei in Allershausen noch kein Thema gewesen.

Dass der jetzige Antragsteller gern mit sechs Wohneinheiten planen würde, begründet er laut Popp damit, dass er die Mieten niedrig halten wolle. Er hat nun die Option, entweder mit Tiefgarage zu bauen oder sich mit vier Wohnungen pro Haus zu begnügen, was laut Bebauungsplan zulässig ist. Für die 32 notwendigen Stellplätze könnte ihm keine Tiefgarage vorgeschrieben werden.

© SZ vom 20.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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