40 Sozialstunden:Frau ans Gesäß gefasst

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Amtsgericht stellt Verfahren gegen 52-Jährigen ein

Glimpflich davon gekommen ist ein 52-jähriger Verkäufer aus dem Landkreis Pfaffenhofen, der im April dieses Jahres eine 64-jährige Frau in Freising gegen deren Willen unsittlich berührt hatte. Richterin Tanja Weihönig stellte das Verfahren wegen sexueller Belästigung am Freisinger Amtsgericht nach einem Rechtsgespräch mit Verteidigerin und Staatsanwältin gegen eine Auflage von 40 Sozialstunden ein.

Der Angeklagte hatte vor einem Freisinger Supermarkt, so wie er das eigenen Angaben zufolge regelmäßig macht, im Auftrag seiner Arbeitgeberin Lebensmittel feilgeboten. Dabei sprach er auch die 64-Jährige an, der er laut Anklage zunächst die Hand um die Taille legte, ehe er sie an Brüsten und Gesäß berührte. Die Frau ging anschließend zur Polizei, die den Angeklagten über einen Zeugenaufruf in der Presse ausfindig machen konnte.

Der 52-Jährige räumte den Vorfall in der Verhandlung im Wesentlichen ein, gab jedoch an, der Frau "nicht an den Hintern" gefasst zu haben. Sie habe "ihn bisserl geschimpft und gesagt, ich soll aufhören - und dann habe ich aufgehört und bin weggegangen". So etwas "kann ja mal passieren", meinte der Angeklagte, schob aber gleich hinterher: "Das darf aber nicht passieren, ich weiß schon. Es wird mir auch nicht mehr passieren."

Die Geschädigte berichtete, der Angeklagte sei "sehr freundlich gewesen". Als sie ihm zu verstehen gegeben habe, dass sie ihm nichts abkaufen wolle, habe sie sich zu ihrem Fahrrad hinunter gebückt. Dann habe der Angeklagte sie von hinten am Arm, nicht an der Taille, berührt und sei mit der Hand Richtung Gesäß nach unten gewandert, wobei er die Brust "leicht berührt" habe. Die Situation könne man so beschreiben: "So darf mich nur mein Partner berühren." Dennoch wollte die Frau die Geschichte nicht dramatisieren. Als sie ihr Fahrrad in Richtung des Angeklagten geschoben habe, "hat er auch nichts mehr gemacht". Als ihr der nicht vorbestrafte Mann im Gerichtssaal wegen seines Fehlers die Hand zur Entschuldigung reichte, nahm sie diese an.

© SZ vom 18.10.2017 / axka - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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