Flüchtlingsunterbringung:Stadt verklagt Bezirk

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Bei dem Musterverfahren soll es um 39 Millionen Euro gehen

Mit einer Musterklage will das Sozialreferat die Mittel einfordern, die ihr für die Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge vom Bezirk Oberbayern im Jahr 2016 zustehen. Es geht um mehr als 39 Millionen Euro. In seiner Sitzung am Donnerstag hat der Kinder- und Jugendhilfeausschuss dafür grünes Licht gegeben. Der wichtigste Posten, der zwischen der Stadt und dem überörtlichen Kostenträger strittig ist, ist nicht etwa deshalb angelaufen, weil so viele Flüchtlinge nach München gekommen sind, sondern weil es weniger waren als erwartet. Unter dem Eindruck der hohen Flüchtlingszahlen 2015 hatte die Stadt eine große Infrastruktur aufgebaut, um Minderjährige, die ohne Begleitung in München landen, gut betreuen zu können. 2016 sank dann aber die Zahl der Einreisen, Einrichtungen standen leer, die Infrastruktur verursachte aber weiter Kosten. So ergab sich rechnerisch eine Pauschale von 588,70 Euro für einen Belegungstag. Diese Summe moniert der Bezirk Oberbayern als zu hoch. Vorhaltekosten könnten nicht übernommen werden, heißt es. Daraus hat sich ein Streit darüber entwickelt, wer bei Erstaufnahmeeinrichtungen das Risiko zu tragen hat, wenn die Belegungszahlen sinken. Die Stadt war gut vorbereitet und wird nun dafür bestraft, indem sie auf den Kosten sitzen bleibt, könnte man argumentieren.

In der Zeit von Januar 2012 bis Ende Oktober 2015 hatte das Stadtjugendamt insgesamt etwa 8500 unbegleitete Minderjährige in Obhut genommen. Seit November 2015 kamen noch einmal 3471 junge Männer und Frauen. Der Streit um die Kosten für 2016 rührt auch daher, dass durch eine Gesetzesnovelle die Zuständigkeit wechselte: Bis einschließlich Oktober 2015 mussten 23 überörtliche Kostenträger die Ausgaben übernehmen. Danach wurde das Verfahren vereinfacht und der Bezirk Oberbayern ist allein dafür verantwortlich. Die Überkapazitäten wurden aber noch im alten System aufgebaut worden.

Unter der damaligen Sozialreferentin Brigitte Meier wurde es versäumt, sich rechtzeitig um die Erstattung der Kosten durch die insgesamt 23 Träger zu kümmern, die vor November 2015 dafür zuständig waren. So blieb die Stadt auf Kosten von 3,6 Millionen sitzen. Für die Monate November und Dezember 2015 stehen ebenfalls noch 770 000 Euro aus, die zum Ende dieses Jahres verjähren würden. Durch die Musterklage wird auch die drohende Verjährung verhindert.

© SZ vom 22.11.2019 / anh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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