Fahrradfahren in München:Überleben mit eineinhalb Meter Seitenabstand

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SZ-Leser appellieren an Autofahrer, mehr Rücksicht zu üben im Verkehr - bitten aber auch die Radler um bessere Disziplin

"Eine Nudellänge Abstand" vom 24. Mai über sicheren Radverkehr in München und notwendigen Seitenabstand:

Gute Aktion, auch für Fußgänger

Mit Interesse habe ich den Artikel über die Radlerdemo mit abstandhaltenden Schwimmnudeln gelesen: Eine blendende Idee! Wäre nur noch hinzuzufügen, dass Radler auch den nötigen Abstand zu Fußgängern wahren sollten, wenn sie, meist rücksichtslos, vorbeirasen. Nicht nur für Ältere und oft Hörgeschädigte jedesmal ein Schock. Sei's in der Fußgängerzone oder im Englischen Garten, et cetera. Sollten wir Fußgänger es vielleicht auch mal mit Schwimmreifen versuchen? Ein buntes München, mal nicht des Events wegen. Barbara Windecker, München

Regeln gelten auch für Radler

Ich finde es richtig, dass die Verkehrsteilnehmer sich gegenseitig mit dem nötigen Respekt behandeln und auch in sicherem Abstand aneinander vorbeifahren. Nur sollte dies auch für Fahrradfahrer gelten. Wenn man mit dem Auto durch München fährt, dann gewinne ich den Eindruck, dass die Verkehrsteilnehmer der Zweiradfraktion der Meinung sind, dass die Straßenverkehrsordnung nur für Autos gilt, aber nicht für sie. Da wird kreuz und quer in minimalem Abstand durch die Straßen gekurvt. Liebe Radler, von anderen nur das einfordern, was man selbst bereit ist einzuhalten. Dann immer am Straßenrand schön in der Reihe fahren, nicht in Pulks (wie ich es meinen Kindern noch beigebracht habe). Und übrigens: Rote Ampeln sind auch für euch gültig. Dann gibt es auch weniger Probleme auf den Straßen. Klaus Höllerer, Stockdorf

Abstand und Anstand

Ich bin Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer. Jeweils recht ausgeglichen. Zu Ihrem oben genannten Artikel stellt sich mir die Frage, wie viel Abstand ich als Radler denn zu den Autos zu halten habe? Dass mir Kraft der "Nudel" beziehungsweise der 1,5 Meter Seitenabstand die Nutzung der Gehwege mit dem Radl so gut wie komplett verwehrt ist, damit kann ich leben. Wie soll sich das jedoch gestalten, wenn ich von hinten auf wartende Autos vor einer Ampel oder ähnliches auflaufe? Rechts vorbei nach vorne geht nicht. Hinten anstellen? Wenn ich links vorbei fahre mit einem Eineinhalb-Meter-Abstand, was muss der Gegenverkehr tun und ich, vor allem falls mir von dort ein Radler entgegen kommt? ( Anm. d. Red.: Radler dürfen Gehwege nur benutzen, wenn diese ausdrücklich für Radfahrer als Geh- und Radweg freigegeben sind; erlaubt ist es außerdem Kindern bis Vollendung des 10. Lebensjahrs, Gehwege mit dem Rad zu nutzen; Kinder bis acht Jahren müssen den Gehweg nutzen, Erwachsene dürfen sie dort per Rad begleiten - und dies alles nur, wenn kein separater Radweg vorhanden ist. Zu allen anderen Fragen gilt: Eineinhalb Meter Abstand gelten im rollenden Verkehr - und werden Radfahrern auch als Seitenabstand zu parkenden Autos nach rechts empfohlen, weil damit plötzlich geöffnete Autotüren nicht zum lebensgefährlichen Problem werden können). Manfred Schauer, München

© SZ vom 25.06.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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