Ermittlungen:Hinweis auf Amoklauf?

Ein Mithäftling belastet den mutmaßlichen Waffenhändler

Der Mann, der dem Münchner Amokläufer die Tatwaffe verkauft haben soll, hat nach Angaben eines Zeugen womöglich doch von dessen Tötungsabsichten gewusst. Die Staatsanwaltschaft München I bestätigte, ein Mithäftling habe im April "sinngemäß von derartigen Äußerungen" des mutmaßlichen Waffenhändlers berichtet. Der Prozess gegen ihn soll am 28. August beginnen. Er ist wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und fahrlässiger Tötung angeklagt. Mit der Waffe hatte der Amokschütze David S. vor einem Jahr neun Menschen erschossen und sich dann selbst gerichtet. Er galt als rechtsextrem orientiert, als Motiv sehen die Ermittler aber Mobbing an.

Ein Mithäftling des mutmaßlichen Waffenhändlers Philipp K. sagte in einer Polizeivernehmung, er habe diesen während der Untersuchungshaft in der Vollzugsanstalt Erding kennengelernt. Der Amokschütze David S. solle beim Waffenkauf sinngemäß gesagt haben, er wolle Menschen mit Migrationshintergrund erschießen, wobei er potenzielle Opfer laut Vernehmungsprotokoll mit einer rassistisch-abfälligen Vokabel bezeichnete. Vor zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft einen Bericht des Bayerischen Rundfunks mit der Aussage dementiert, sie habe "keine Anhaltspunkte dafür, dass der Waffenhändler Kenntnis von der geplanten Tat hatte". Jetzt sagte eine Sprecherin, die Vernehmung des Mithäftlings vom April ändere "nichts an der zutreffenden rechtlichen Bewertung des Handelns von Philipp K. als fahrlässige Tötung in neun Fällen".

Der Nebenklage-Anwalt Onur Özata erklärte dagegen, es gebe inzwischen zahlreiche Hinweise auf das "Wissen und Wollen" des Waffenhändlers. Als Motiv komme rechtsextreme Gesinnung infrage. Özata warf der Staatsanwaltschaft vor, sie versuche, das Verfahren gegen Philipp K. "schnell, einfach und technisch" abzuwickeln und an den tatsächlichen Hintergründen nicht interessiert zu sein.

© SZ vom 31.07.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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