Zurück im Senegal:Intensivstraftäter abgeschoben

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Der Mann wohnte kurz in der Flüchtlingsunterkunft Aufkirchen

Der Intensivstraftäter mit elektronischer Fußfessel, der Mitte Mai diesen Jahres in die Flüchtlingsunterkunft Aufkirchen verlegt und wenig später wegen eines Auflagenverstoßes zu sechs Monaten Haft verurteilt worden war, hat Deutschland verlassen. "Der Verurteilte wurde bereits im November aus dem Bundesgebiet abgeschoben", schreibt Thomas Steinkraus-Koch, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Landshut, auf Nachfrage der SZ. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Erding hatte der Angeklagte zunächst Berufung eingelegt, diese dann aber laut Pressestelle des Landgerichts Landshut am 19. November wieder zurückgezogen.

Kommunalpolitik und Asylhelfer im Landkreis Erding waren fassungslos, als Mitte Mai ohne Vorankündigung ein Sexualstraftäter mit elektronischer Fußfessel in die Flüchtlingsunterkunft in Aufkirchen, Gemeinde Oberding, verlegt wurde - und deswegen vier gut integrierte Familien äußerst kurzfristig ausziehen mussten. Bei dem Mann handelte es sich um einen abgelehnten Asylbewerber aus dem Senegal, der in der Justizvollzugsanstalt in Bayreuth eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten vollständig abgesessen hatte. Er hatte mehrere Auflagen zu erfüllen, unter anderem musste er sich ab 22 Uhr in der Unterkunft aufhalten. Lange blieb der Mann nicht in Aufkirchen. In zwei Fällen hat er dort gegen die Auflagen verstoßen: Einmal hatte er die Unterkunft außerhalb der erlaubten Zeit verlassen und einmal war die elektronische Fußfessel nicht rechtzeitig aufgeladen worden. Bereits drei Wochen nach seiner Ankunft in Aufkirchen landete er in U-Haft. Bei der Verhandlung am Amtsgericht Erding im August zeigte er sich geständig, doch eine Bewährungsstrafe war aus Sicht der Richterin nicht möglich. Sie verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft. Dies Strafe hat er bis zu seiner Abschiebung in Landshut abgesessen.

© SZ vom 07.12.2018 / regi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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