Zu Geldstrafen verurteilt:Schrott für Nigeria

Angeklagte lagern Gerätschaften nicht sachgemäß

Von Alexander Kappen, Attenkirchen

Ganz so schlimm, wie es sich in der Anklage las, war es am Ende doch nicht. Dass die zwei inzwischen arbeitslosen Angeklagten, ein 41-jähriger Neufahrner sowie ein 43-jähriger Erdinger, von Januar bis Dezember 2014 auf einem Grundstück in Attenkirchen Schrottfahrzeuge, ausgebaute Automotoren, alte Kühlschränke, Klimaanlagen und Batterien lagerten, ohne sie in geeigneten, säurebeständigen Behältern aufzubewahren, gaben sie in der Verhandlung am Amtsgericht zu. Der 41-Jährige räumte auch den Versuch ein, einen Container mit nicht mehr funktionsfähigen Fahrzeugen und Geräten per Schiff in seine nigerianische Heimat zu schicken. Am Ende verurteilte Richter Michael Geltl die beiden "nur" wegen des Umgangs mit gefährlichen Abfällen zu Geldstrafen von 600 und 900 Euro.

Die Polizei war über eine Anzeige der Regierung von Oberbayern auf das Gelände in Attenkirchen aufmerksam geworden, wie ein Beamter der Inspektion in Freising als Zeuge aussagte. Beim Eintreffen auf dem Grundstück habe er einen Seecontainer vorgefunden und "starken Ölgeruch" wahrgenommen. Der Container war mit alten Fahrzeugen und Geräten gefüllt. Als die Polizei am Tag darauf zum Ortstermin erschien, "war der Container weg", berichtete der Beamte. Er verständigte die Wasserschutzpolizei in Hamburg, die den Container schließlich aus dem Verkehr zog und nach Attenkirchen zurückschickte.

Der 41-jährige Angeklagte gab zu, dass das sein Container war, sagte aber, "ich wusste nicht, dass das verboten ist". Die versuchte Ausfuhr eines weiteren Containers, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. In diesem Fall wurde er freigesprochen.

© SZ vom 04.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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