Wartenberg:Offene Fragen zur Heimvolksschule

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Dass es Verfehlungen an der Heimvolksschule gegeben hat, ist unstrittig. Noch fehlt jedoch der Abschlussbericht im Bildungsausschuss des Landtags. (Foto: Peter Bauersachs)

Strafrechtlich ist der Fall abgeschlossen - aber noch fehlt die politische Aufarbeitung und die disziplinarrechtliche Einordnung

Von Wolfgang Schmidt, Wartenberg

Die quälend langen Ermittlungen um die Verfehlungen in der Ganztagsintensivklasse (Gik) in der Wartenberger Heimvolksschule scheinen auf der Zielgerade angekommen zu sein. Die Verfahren sind strafrechtlich eingestellt worden, aber noch fehlt die politische Aufarbeitung und die disziplinarrechtliche Einordnung des Falls. Voraussichtlich am 4. Februar wird es im Bayerischen Landtag in der Sitzung des Bildungsausschusses einen mündlichen Abschlussbericht zu den Vorfällen geben, der durch eine Anfrage der Grünen initiiert wurde.

Deren bildungspolitischer Sprecher Thomas Gehring will an diesem Tag, unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz des Falles, von den Vertretern der Staatsregierung erfahren, ob aus den Vorgängen disziplinarrechtliche Konsequenzen gezogen wurden und ob die Schulaufsicht richtig und rechtzeitig reagiert hat. Die Öffentlichkeit bleibt dabei ausgeschlossen.

Körperliche Übergriffe

In der Ganztagsintensivklasse werden mit finanzieller Unterstützung des Landkreises Schüler unterrichtet, die keine Regelschule mehr aufnehmen würde. Träger der Heimvolksschule ist das Seraphische Liebeswerk Altötting. Im Schuljahr 2013/14 kam es zu körperlichen Übergriffen, erheblichen Unregelmäßigkeiten bei der Abgabe von ärztlich verordneten Medikamenten an Schüler sowie zu Schlampereien bei der Abschlussprüfung. Es gab in diesem Zusammenhang Strafanzeigen gegen den damaligen Arbeitstherapeuten, den Schulleiter und eine weitere Mitarbeiterin.

Die Vorwürfe wurden zuletzt auch vom Generalstaatsanwalt in München "als strafrechtlich nicht relevant" eingestuft - wodurch aber auch bestätigt wurde, dass es zu den oben beschriebenen Vorfällen gekommen ist. Generell, so Gehring, gehe es ihm darum, wie die Schulaufsicht für Schulen in freier Trägerschaft arbeitet, die sich zugegebenermaßen um eine schwierige Schülerschaft kümmert. Aber auch für diese Schüler habe der Staat eine besondere Verantwortung und in Wartenberg bestünden Zweifel, ob alle Beteiligten ihrer Verantwortung nachgekommen sind.

Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden

Wie die Süddeutsche Zeitung erfahren hat, liegen bei der Regierung von Oberbayern mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Direktor der Wartenberger Heimvolksschule und gegen den damaligen Leiter des Staatlichen Schulamtes in Erding vor, der sich inzwischen in der Ruhephase seiner Altersteilzeit befindet. Dabei lässt die Bezirksregierung kaum einen Zweifel, wie sie die Verfahren abschließend zu behandeln gedenkt. Beim am schwersten wiegenden Vorwurf, der unsachgemäßen Verabreichung von Medikamenten, heißt es in einem Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 12. Oktober 2015, der Schulleiter müsse sich das Verhalten des Arbeitstherapeuten nicht zurechnen lassen und für ihn habe keinerlei Dienstpflicht zur Überwachung der Medikamentenabgabe bestanden.

Zur Begründung heißt es unter anderem, erst wenn die Gesundheit eines Schülers durch das Verhalten einer Lehrkraft (...) gefährdet werde, sei er dazu verpflichtet (...) dies anzuzeigen und auf Abhilfe zu drängen. Dass dies nicht der Fall gewesen sei, entnimmt die Aufsichtsbehörde der Aktenlage und beruft sich dabei ausdrücklich auf das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft. Wie war das? Strafrechtliche und disziplinarrechtliche Verfahren verlaufen unabhängig voneinander. Andererseits sollen Doppelermittlungen vermieden werden. Man kann es sich also raussuchen.

© SZ vom 26.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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