Wartenberg:Frische Luft statt nur gereinigte

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Wartenberg setzt bei Aufenthaltsräumen auf eine Be- und Entlüftung durch dezentrale Lüftungsanlagen statt mobile Geräte gegen Covid-19

Von Gerhard Wilhelm, Wartenberg

Der Vertreter der Firma Ledvance GmbH aus Garching, Andre Schweinsberg, hatte sich redlich Mühe gegeben, die Vorzüge seiner mobilen UVC-Geräte zur Luftentkeimung den Gemeinderäten in Wartenberg schmackhaft zu machen. Und die Geräte kamen auch im Vergleich zu einem Luftfiltergerät mit Hepa-Filter gut an, aber letztlich musste er ohne eine Bestellung wieder gehen. Der Gemeinderat Wartenberg beschloss einstimmig, nicht auf mobile Luftreinigungsmaschinen, die die Raumluft stetig umwälzen und durch verschiedenen Systeme filtern, für die Aufenthaltsräume in Kindergärten und Schulen zu setzen, sondern auf eine fest installierte Lösung überall dort, wo es baulich möglich ist. Diese führe den Räumen ununterbrochen aus der Außenluft frische, unverbrauchte Luft zu und blase verbrauchte, CO₂- und virenbehaftete Luft nach Außen.

Das bayerische Kabinett hat vor den Ferien beschlossen, dass zum Schuljahresbeginn 2021/2022 möglichst alle Klassen- und Fachräume in Schulen und bestimmte Räume in Kitas mit mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet sein sollen. Der Gemeinderat hatte daraufhin fachkundigen Rat eingeholt und das Wartenberger Planungsbüro Robitsek beauftragt, alle in Frage kommenden Aufenthaltsräume zu untersuchen, um festzustellen, was man benötigte, um die Auflagen wegen Covid-19 zu erfüllen. Sowohl für die Beschaffung von Lüftungsgeräten als auch für Luftfilteranlagen sind aktuell Förderprogramme verfügbar, die die Beschaffung der Geräte mit maximal 1700 Euro je Raum subventionieren, jedoch gibt es bisher keine gesetzliche Verpflichtung zum Einsatz von derartigen Geräten.

Das Planungsbüro war nach der Überprüfung aller Räume im Haus für Kinder, Krippe, Hort, Pfarrkindergarten und Grundschule, zu dem Schluss gekommen, dass mobile Luftreinigungsgeräte nicht das in Klassenräumen anfallende Kohlendioxid und den Wasserdampf aus der Raumluft entfernen und damit nicht als vollständiger Ersatz für Lüftungsmaßnahmen eingesetzt werden können, sondern allenfalls als Ergänzung. Auch das Umweltbundesamt empfehle daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als "prioritäre Maßnahme" Unterstützt wird es dabei von der Kommission für Innenraumhygiene (IRK).

Angesichts dessen, dass die Kinder bei mobilen Luftreinigungsgeräten weiter im Winter wohl zeitweise frieren müsste, kam es schnell im Gemeinderat zu einem Umschwenken auf die Empfehlung von Robitsek. Dezentrale Be- und Entlüftungsgeräte an der Wand oder an der Decke mit Anschluss zur Außenluft. Sie würden für eine "bedarfsgerechte und nutzerunabhängige Be- und Entlüftung" sorgen, ohne dass Fenster geöffnet werden müssten. Es würde kein Zug in den Räumen wie beim Lüften entstehen, durch die integrierte Wärmerückgewinnung würde es nur geringere Lüftungswärmeverluste geben und zudem verringere ein regelmäßiger Luftaustausch das Infektionsrisiko mit Viren wie Covid-19.

Letztendlich war es auch eine Preisfrage in der finanziell klammen Gemeinde. "Leisten können wir uns eigentlich weder das eine noch das andere", sagte Bürgermeister Christian Pröbst. Für die UVC-Geräte sprachen die geringen Nachfolgekosten, da bei den Geräten bei rund zwölf Stunden Laufzeit je Schultag fünf Jahre lange keine UV-Lampe ausgewechselt werden muss, zudem sind sie leiser als Geräte mit klassischen Hepa-Filtern. Rund 100 000 Euro würde Wartenberg selber zahlen müssen, wenn man sie anschafft. Rund 75 000 Euro aber nur bei der dezentralen Lösung, da es dafür laut Pröbst 80 Prozent Förderung bei den Investitionsausgaben sowie der Planung und Montage gibt. Ebenfalls ein Plus, so der Gemeinderat, man verbessere rund um das Jahr das Klima in den Räumen, während die mobilen Geräte zuletzt irgendwo im Keller landen. Mit dem Mittelschulverband soll die Installation der Geräte für die Grundschule zudem abgestimmt werden.

Das einzige Problem: eine schnelle Installation bis zum Schulbeginn ist nicht möglich. Sollte eine Luftreinigung aber bis dahin verpflichtend sein, will Wartenberg trotzdem keine mobilen Geräte kaufen, sondern nur mieten oder leasen.

Aber damit konnte Andre Schweinsberg nicht dienen. Seine Firma verkaufe derzeit nur die mobilen Geräte.

© SZ vom 27.08.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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