Wartenberg aktualisiert Satzung:Kosten für Feuerwehrleistungen

Wer die Feuerwehr in Anspruch nimmt ohne, dass das Anrücken zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben gehört - zum Beispiel bei der Wespenbekämpfung, Fangen von Bienenschwärmen oder Auspumpen von Baugruben - der muss nicht nur in Wartenberg dafür zahlen. Da die aktuelle Satzung der Gemeinde über Aufwendungs- und Kostensätze nicht mehr aktuell war, wurde sie jetzt vom Gemeinderat Wartenberg aktualisiert. Zudem wurde das neue Drehleiterfahrzeug aufgenommen.

Die Einsatzkosten setzen sich künftig auch vier Posten zusammen: den Streckenkosten, den Ausrüstungs- und Arbeitsstundenkosten und den Personalkosten. So betragen dann beispielsweise die Kosten für einen Einsatz mit einem Löschfahrzeug je angefangen Kilometer Wegstrecke 7,94 Euro. Dazu kommt je "Ausrückstunde" 143,15 Euro. Der Einsatz der Drehleiter würde mit 324,24 Euro zu Buche schlagen.

Wird ein Gerät verwendet, das nicht zur feuerwehrtechnischen Ausstattung des jeweils eingesetzten Fahrzeugs gehört, sind Arbeitsstundenkosten fällig. Für eine Tragkraftspritze TS 8/8 zum Beispiel 48,13 Euro, eine Motorsäge kostet 24,80 Euro. Dazu kommt nach Angaben der Verwaltung für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleister ein Stundensatz von je 24 Euro.

© SZ vom 05.07.2017 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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