Volksbegehren:Hochwasserschutz dient Artenerhalt

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Der Bund Naturschutz fordert im Volksbegehren auch Randstreifen als Pufferzonen zwischen gedüngten Ackerflächen und fließenden Gewässern. 83 Prozent der heimischen Fischarten geht es heute bereits schlecht

Von Antonia Steiger Und Julia Kainz, Erding

Das Volksbegehren "Artenvielfalt" hat nicht nur den Bienenschutz im Blick; es gehe um viel mehr, schreibt der Bund Naturschutz Erding und weist auf die Forderung nach Gewässerrandstreifen hin. Weil Pufferzonen zwischen Ackerflächen und fließenden Gewässern fehlten, flössen Pflanzenschutzmittel, Dünger, Gülle und Ackerboden ungehindert in die Gewässer, heißt es in der Mitteilung. Gewässerrandstreifen können außerdem einen wichtiger Beitrag zum Hochwasserschutz liefern, was "besonders in Erding" von Bedeutung sei, wie Sascha Alexander und Manfred Drobny vom Bund Naturschutz finden.

In allen Bundesländern außer in Bayern und Niedersachsen schreibe das deutsche Wasserhaushaltsgesetz einen Mindestabstand von fünf Metern an Gewässern gesetzlich vor. Bayern setze dagegen auf Freiwilligkeit. "Dieser Ansatz ist in der Praxis gescheitert", urteilen die Naturschützer. Es gebe heute kaum noch Pufferzonen zwischen landwirtschaftlichen Ackerflächen und Gewässern. Weil Regenwasser ungehindert in die Bäche fließe, steige das Wasser rascher und heftiger. Bei lokal starkem Regen seien besonders kleinere Fließgewässer wie die Sempt oder die Strogen betroffen. "Erst der fehlende Rückhalt in der Fläche macht große und teure technische Verbauungen nötig", heißt es weiter.

Weil Dünger, Gülle und Ackerboden in die Fließgewässer gelangen, verschlammen und versanden Bäche, sie seien "überdüngt" und böten keinen Lebensraum mehr für viele Tier- und Pflanzenarten. 90 Prozent der bayerischen Fließgewässer sind laut Bund Naturschutz heute offiziell in einem schlechten Zustand. 83 Prozent der heimischen Fischarten gehe es schlecht. Angemessene Uferstreifen könnten "einen zentralen Beitrag zum Hochwasserschutz und zur Verbesserung der Wasserqualität im Landkreis" leisten. Sie verringerten die Fließgeschwindigkeit und Wasserstände und stoppten die Erosion von Ackerland. Gewässerrandstreifen und Flussauen müssten deshalb besser geschützt werden. Sie zählten nicht nur zu den artenreichsten Lebensräumen und bildeten "ein wichtiges Biotop-Netzwerk unserer Kulturlandschaft". Sie seien zugleich wesentliche Rückhaltezonen für Wasser und Schwebstoffe, insbesondere dann, wenn sie mit Gehölzen bewachsen sind. Das Volksbegehren fordert deshalb mindestens fünf Meter lange Gewässerrandstreifen am Ufer von fließenden oder stehenden natürlichen Gewässern. Sie würden einen zusammenhängenden Lebensraum für Tiere sowie Hochwasserschutz bieten.

In einem Vortrag am Mittwoch, 6. Februar, klärt Sascha Alexander als Artenspezialist des Bund Naturschutz über "Wissensstand, Ursachen und Hilfen gegen das Artensterben" auf. Abertausende Arten könnten bald verschwunden sein, mit kaum vorstellbaren Folgen für die natürlichen Lebenskreisläufe und die menschliche Ernährung, heißt es in der Ankündigung. Der Vortrag beginnt um 19.30 Uhr im Hotel Henry und ist für alle Interessierten offen.

© SZ vom 06.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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