Verwaltungsgericht:Wechselseitiges Verständnis erforderlich

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Der Lärm an den Glascontainern, Laubbläser des Bauhofs und feiernde Feuerwehrleute nerven Nachbarn, die gegen eine Erweiterung klagen. (Foto: OH)

Nachbarn des Bockhorner Bauhofs, des Feuerwehrgerätehauses und des Recyclinghofs klagen gegen Erweiterung

Von Andreas Salch, Bockhorn/München

Im Streit mit Nachbarn des Bauhofes hat sich die Gemeinde Bockhorn im Zuge der derzeitigen Erweiterung der Anlage vor dem Verwaltungsgericht (VG) München dazu verpflichtet, wesentliche Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen vorzunehmen. So soll vor dem Bereich im westlichen Teil, in dem Glas-, Dosen- und Papiercontainer stehen, ein Tor errichtet werden. Dieses soll künftig nachts sowie an Sonn- und Feiertagen abgeschlossen werden, um zu verhindern, dass Müll zu den Containern gebracht werden kann. Bislang war das Areal, auf dem die Container stehen, zum Ärger des Ehepaars, das Klage vor dem VG erhoben hat, rund um die Uhr geöffnet.

Dem Geschäftsleiter der Gemeinde Bockhorn, Heinz Schoder, warfen sie in der Verhandlung vor dem VG vor, dass die Kommune erst nach vierjähriger Diskussion überhaupt dazu bereit gewesen sei, ein Schild aufzustellen, auf dem die Einwurfzeiten angegeben werden. Ferner erklärte sich die Kommune dazu bereit, einen zwei Meter hohen Sichtschutzzaun aus Kunststoff an der Grundstücksgrenze der Kläger zu errichten sowie die Verladestelle für Streusalz auf dem Bauhof entgegen den ursprünglichen Erweiterungsplänen weg vom Grundstück der Kläger, zurück an die ursprüngliche Stelle an der Straßenseite zu verlegen. Der hierfür notwendige Tekturantrag zur Baugenehmigung, den die Gemeinde Bockhorn nun nachträglich für ihr Vorhaben beim Landratsamt einreichen muss, solle "wohlwollend" geprüft werden, versprachen Vertreter der Kreisbehörde vor dem Verwaltungsgericht.

Da die Bauarbeiten für die umfangreiche Erweiterung des Bau-Recycling- sowie des Feuerwehrgerätehauses bereits im Spätsommer vergangenen Jahres begonnen haben, hatten die Kläger einen Eilantrag bei Gericht gestellt. Ihr Anwesen ist vom Bauhof nur knapp zehn Meter entfernt. Der Recyclinghof liegt in etwa 80 Metern Entfernung. Durch das Bauvorhaben der Gemeinde soll insbesondere der Recyclinghof von derzeit rund 700 auf rund 1400 Quadratmeter anwachsen. Bauhof und Feuerwehrgerätehaus werden künftig eine Fläche von rund 2000 Quadratmetern einnehmen. Die Kläger, deren Schlafzimmer in Richtung des Bauhofes liegt, fürchteten zudem, dass ihre Nachtruhe durch das Beladen von Lkw mit Streugut massiv gestört werde. Die Verladung sei unter "sozialen Gesichtspunkten hinnehmbar", weil sie ein "übergeordnetes Interesse" habe, betonte die Vorsitzende, Richterin Andrea Breit.

Auf einem früheren Flächennutzungsplan der Gemeinde Bockhorn war zwischen dem Grundstück der Kläger und des im Außenbereich gelegenen Bauhofs ein 25 Meter breiter Grünstreifen ausgewiesen. In der Hoffnung, dass dieser Bestand habe, bauten die Kläger 2011 ein Einfamilienhaus gegenüber dem Bauhof. Doch mit den Plänen zur Erweiterung des Bau- und Recyclinghofes sowie des Feuerwehrgerätehauses war der Flächennutzungsplan geändert worden. In seiner Klage hatte sich das Ehepaar unter anderem auf den alten Flächennutzungsplan berufen. Doch dies sei nicht möglich, sagte Richterin Andrea Breit, da ein Flächennutzungsplan stets einer Fortentwicklung unterliege.

Eine Rechtsverletzung durch die Gemeinde Bockhorn, die Voraussetzung für den Erfolg einer Klage wäre, sah das Gericht nicht. Selbst wenn der Bauhof größer werde, müssten dies die Kläger hinnehmen. Dennoch, so stellte Richterin Breit fest, müsse man "wechselseitig Verständnis" füreinander haben.

Der Gemeinde legte sie unter anderem nahe, gewisse Tätigkeiten durch ihre Mitarbeiter zu "optimieren". So bemängelte die Frau des Klägers, dass ein Bauhofangestellter kürzlich einen ganzen Tag lang mit einem Laubbläser das Gelände gereinigt habe und die Mitglieder der Feuerwehr nach ihren Übungen mitunter bis spät in die Nacht vor dem Gerätehaus zu feierten. Der Geschäftsleiter der Gemeinde Bockhorn versprach dem Ehepaar, einen Appell an die Mitglieder Feuerwehr zu richten und künftig nicht mehr länger als bis 23 Uhr im Freien zu feiern.

Den in der Verhandlung vor dem VG vereinbarten Verpflichtungen zum Lärm- und Sichtschutz muss der Gemeinderat Bockhorn nun in seiner nächsten Sitzung Anfang Februar erst noch zustimmen. Geschieht dies, wird das Verfahren eingestellt. Andernfalls verkündet das Gericht eine Entscheidung in der Sache.

© SZ vom 17.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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